Wie können Sterbende in Krankenhäusern und Altenheimen würdig Abschied nehmen?

In Düsseldorf starben im Jahr 2015  6.327 Düsseldorfer, 2016  6.055, 2017  6.252, 2018  6.335, 2019  6.218 und 2020  6.266. Viele der in den Jahren 2015 bis 2020  37.453 Verstorbenen starben in Krankenhäusern bzw. Altenheimen. Seit März 2020 konnten coronabedingt fast nie Angehörige, Freunde oder/und Bekannte am Sterbebett sein und die Sterbenden konnten sich auch nicht von ihren Lieben und auch von den tierischen Lebensbegleitern verabschieden.

Deshalb fragt Ratsfrau Claudia Krüger, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, in der nächsten Ratssitzung am 2. Juni die Verwaltung, was konkret wurde schon beschlossen, damit es ab wann wieder möglich ist, dass Düsseldorfer auf dem Sterbebett, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem Krankenhaus oder Altenheim befinden, sich von ihnen nahestehenden Angehörigen oder Freunden, Bekannten bzw. tierischen Lebensbegleitern verabschieden können und, wenn auf die Antwort zu Frage 1 geltende rechtliche Regelungen (Gesetze, Richtlinien, Durchführungsverordnungen, Erlasse, Arbeitshinweise, oder was auch immer) der Umsetzung entgegenstehen, welche dies sind und welche staatliche Ebene müsste aus Sicht der Verwaltung welche Veränderungen beschließen?

„In den letzten 15 Monaten starben viel zu viele einsam. Und auch, wenn derzeit die 7-Tages-COVID 19-Inzidenz deutlich sinkt und weitere Erleichterungen zu erwarten sind, müssen diese Fragen grundsätzlich geklärt werden, denn es wird wieder Herbst.
Und selbst, wenn durch Impfungen eine Herdenimmunität erreicht wird, nach COVID 19 kommt die nächste Erkrankungswelle oder Pandemie, in der es nicht mehr sein darf, dass man sich nicht würdig verabschieden kann.“

Foto: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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