Was sind eigentlich „kommunale Kassenkredite“?
Im Zuge der Reihe zum kommunalen Haushalt widmet sich dieser Beitrag der Landtagskandidatin der FREIEN WÄHLER Nordrhein-Westfalen Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer den „kommunalen Kassenkrediten“.
In den Medien wird immer wieder über die Verschuldung der Kommunen über sogenannte „Kassenkredite“ berichtet. Aktuell haben sämtliche Kommunen in der Bundesrepublik Schulden durch diese Kassenkredite in Höhe von über 40 Milliarden EURO, davon entfallen allein auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gut 22 Milliarden EURO. Ein Grund, dieses Thema sachlich darzustellen.
Mit jeder Haushaltssatzung beschließt ein Rat auch den Höchstbetrag für die Aufnahme der Kassenkredite. Hierbei handelt es sich vergleichsweise um nichts anderes, als die Vereinbarung einer Privatperson mit seiner Bank, in welcher Höhe das Girokonto überzogen werden darf.
Die Kontoüberziehung einer Privatperson und auch die Inanspruchnahme der Kassenkredite durch eine Kommune dienen ausschließlich dazu, um kurzfristig entstehende Zahlungsverpflichtungen zu überbrücken. Für eine dauerhafte Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts beim Privatmann, bzw. der laufenden Verwaltungskosten bei einer Kommune, sind diese Überziehungskredite weder vorgesehen, noch geeignet.
Der wesentliche Unterschied zu Investitionskrediten wie z.B. einer Hypothek, besteht auch daran, dass der Hypothek ein echter, notfalls auch eine Schuld ausgleichender, Wert gegenüber steht. Auch werden mit dem Abschluss einer Hypothek langfristige Zinsvereinbarungen, die für die Zukunft Sicherheit geben, sowie eine Tilgung vereinbart.
All diese gilt für eine Kontenüberziehung nicht, sie bergen damit für die Zukunft erhebliche Risiken, ob und wann es zu einer Tilgung kommen kann und wird, ist nicht vorhersehbar.
Der Bund der Steuerzahler hat die Tendenz der systemwidrigen langfristigen Verschuldung der Kommunen mit seiner Schrift 108 aus dem Juni 2011 auf den Punkt gebracht. Dort heißt es:
„Kassenkredite sind eigentlich kurzfristige Kredite, die der Überbrückung von Einnahmen- und Ausgabenschwankungen dienen sollen. Tatsächlich werden Kassenkredite aber entgegen ihrer kommunalrechtlichen Bestimmung zur fortlaufenden Ausgabenfinanzierung verwendet und damit zweckentfremdet. Als Folge sind die Bestände der kommunalen Kassenkredite nahezu explodiert. Mittlerweile haben sich gigantische Sockel aufgetürmt, die nur schwer wieder abgebaut werden können“.
Die hier vom Bund der Steuerzahler auf den Punkt gebrachte Problematik der kommunalen Kassenkredite lässt sich, auf den Privatmann übertragen, so darstellen: der laufende Lebensunterhalt für Miete, Essen und Kleidung wird durch fortwährende und immer weiter ansteigende Kontenüberziehung bestritten.
Dieser rein konsumtiven Verschuldung sollte in den Räten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies ist leider zu oft nicht der Fall. Folgende Generationen werden an diesen Krediten, die durch keine Vermögenswerte gesichert sind, tragen müssen.
Der frühere Wirtschaftsminister und Bundeskanzler Ludwig Erhard hat bereits 1963 zur Frage der Verantwortung für das Auftürmen von Schulden zu Lasten der kommenden Generationen gesagt:
„Unser Tun dient nicht nur der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht, in Generationen zu denken.“
Dieses Zitat Ludwig Erhards trifft eines der Kernprobleme der gegenwärtigen Kommunalpolitik. Viele Kommunen geben stetig und wissend mehr Geld aus als sie einnehmen können mit der Folge einer hohen Verschuldung. Die Lasten der heutigen Generation werden damit auf die zukünftige übertragen. Ein Beleg dafür sind vor allem die seit Anfang der 90er Jahre stark gestiegenen Bestände der Kassenkredite.
Autor:Maria-Luise Streng aus Düsseldorf |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.