CORONA - MASKENPFLICHT - DÜSSELDORF - LANDESHAUPTSTADT - ANORDNUNGEN
Vor 1 Woche angeordnet: Maskenpflicht: Verstöße werden ab Dienstag, 10.11.2020 geahndet!
"Verstöße gegen die Pflicht
zum Tragen von Alltagsmasken
im öffentlichen Raum
werden angesichts der gegen die städtische Allgemeinverfügung
eingereichten Eilanträge frühestens ab Dienstag, 10. November,
konsequent geahndet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll
zunächst abgewartet werden",
sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum. - 06.11.2020, 13:50
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Bislang weisen die Einsatzkräfte...
des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) Menschen, die die
Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt tragen,
in der Regel lediglich auf den Verstoß hin.
Bislang wurde noch kein Verwarngeld verhängt.
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Im Falle einer Bestätigung der städtischen Allgemeinverfügung
durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf würden
- ab Dienstag, 10.11.2020 entsprechende
- Bußgelder in Höhe von 50 Euro je Verstoß
verhängt.
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Die Maskenpflicht...
wurde nach Einschätzung des OSD sehr schnell
und sehr weitreichend befolgt.
Viele Menschen waren schon ab Mittwoch, 4. November,
korrekt mit aufgesetzter Alltagsmaske auf den Straßen unterwegs.
Bei jenen, die noch keine Maske trugen, waren die Mitarbeiter des OSD
mit viel Fingerspitzengefühl vorgegangen und hatten den Menschen
Einzelheiten zur Allgemeinverfügung erläutert.
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Unabhängig davon wurden im Stadtgebiet auch noch viele Menschen
ohne Alltagsmaske angetroffen, die aber allesamt auf Ansprache hin
verständnisvoll reagierten und eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzogen.
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Einzelheiten, sogenannte FAQ,
zu der Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht, die fast im
gesamten öffentlichen Raum gilt, finden sich online unter:
www.duesseldorf.de/masketragen
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In diesem Beitrag habe ich es schon
sehr übersichtlich gegliedert! Bitte ♥
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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