Antworten der Verwaltung zur erweiterten Maskenpflicht und Verweilverbot am Rhein
Viel Aufwand konnte den Anstieg der 7-Tages-Inzidenz nicht verhindern

Am 24. Februar hatte die Stadtverwaltung Düsseldorf unter der Überschrift „Coronaschutz: Erweiterte Maskenpflicht und Verweilverbot“ erklärt, dass „das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert [wird]. Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im Maskenpflichtgebiet "Altstadt" - einschließlich der Erweiterung entlang des Rheins - zukünftig auch ein Verweilverbot. Zwei Allgemeinverfügungen, die die rechtliche Grundlage bilden, treten jeweils am Donnerstag, 25. Februar, in Kraft.

In diesem Zusammenhang hatte die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER der Verwaltung Fragen gestellt, die diese in der letzten Ratsversammlung beantwortete.

  1. Wieviele Bußgelder mit welchen Eurobeträgen wegen Verstößen gegen das Verweilverbot bzw. bei Verstößen gegen die Maskentragepflicht hat der OSD im Zeitraum 26. Februar bis zur Beantwortung dieser Anfrage in dem in der Pressemitteilung am 24. Februar 2021 genannten Bereich festgesetzt (bitte detailliert auflisten nach Kalendertag, Einzelfälle, Grund des Bußgelds und Gesamtbeträge in Euro bisher)?
  2. Inwievielen Fällen haben die Bußgeldempfänger bisher bezahlt, haben Widerspruch eingelegt, wurden gemahnt (bitte auch detailliert zu der Antwort zu Frage 1 antworten)?
  3. Welche „Kollateralschäden“ sind der Stadtverwaltung Düsseldorf in Folge der erweiterten Maskenpflicht und des Verweilverbots in dem in der Pressemitteilung am 24. Februar 2021 genannten Bereich bekannt geworden , weil z.B. gastronomische Betrieben, die nun ihr Außer-Haus-Angebot nicht mehr aufrecht erhalten konnten, nunmehr ihre Schließzeiten weiter ausdehnen mussten (bitte detailliert auflisten)?

Der zuständige Beigeordnete Christian Zaum erklärte, dass „die Fragen 1 und 2 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet [werden]. Die Auswertung erfolgt unabhängig von den aufnehmenden Behörden und dem Tatgebiet, da dies nur händisch möglich wäre und daher einen erheblichen Aufwand bedeuten würde.

In Bezug auf das Verweilverbot wurden im Zeitraum seiner Geltung keine Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet. In mindestens einem Fall wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verweilverbot eingeleitet. Da der Betroffene gleichzeitig gegen Vorschriften der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets verstoßen hat, wurde ein Verfahren nach den Vorschriften des höherrangigen Rechts eingeleitet. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl mündlicher Verwarnungen im Zusammenhang mit dem Verweilverbot ausgesprochen.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird grundsätzlich die Erledigung durch Zahlung eines Verwarngeldes in Höhe von 50 EUR angeboten. Sofern Betroffene damit nicht einverstanden sind, ergeht ein Bußgeldbescheid. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen dann zusätzlich Verwaltungsgebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 EUR erhoben werden, so dass sich die Zahlungspflicht auf 78,50 EUR beläuft.
Im Bereich der Maskenpflichtgebiete im Stadtgebiet wurden im Betrachtungszeitraum 26. Februar bis 31. März 2021 658 Verstöße festgestellt und geahndet.

Aufgrund der gesetzlichen Struktur des Bußgeldverfahrens (Anhörung, Stellungnahmefrist, Prüfung, Bußgeldbescheid, Einspruchsfrist, Zahlungsfrist) und des aktuellen Betrachtungszeitraums befinden sich die Verfahren in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung.
Die Fälle verteilen sich gemäß der beigefügten Anlage auf die einzelnen Kalendertage. An den nicht in der Anlage aufgelisteten Kalendertagen wurden entweder keine Verstöße geahndet bzw. sind bis zum Termin noch nicht der Bußgeldstelle erfasst.
140 Personen haben die gebührenpflichtige Verwarnung durch Zahlung akzeptiert. In 61 Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen, davon wurden 16 bezahlt und in zwei Fällen Einspruch eingelegt. Die übrigen Fälle befinden sich noch in der laufenden Bearbeitung.“

Zur Frage 3 sind „dem Ordnungsamt keine derartigen Fälle bekannt geworden.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „ Erstens: In Bezug auf das Verweilverbot wurden im Zeitraum seiner Geltung keine Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet. Es wurden jedoch eine Vielzahl mündlicher Verwarnungen im Zusammenhang mit dem Verweilverbot ausgesprochen.

Zweitens: In mindestens einem Fall wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verweilverbot eingeleitet. Da der Betroffene gleichzeitig gegen Vorschriften der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets verstoßen hat, wurde ein Verfahren nach den Vorschriften des höherrangigen Rechts eingeleitet.

Drittens: Es wurden 658 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt und geahndet; 140 Verwarngelder à 50,- Euro, also 7.000,- Euro wurden bezahlt. Außerdem wurden 61 Bußgeldbescheide erlassen; 16 à 78,50 Euro, also 1.256,- Euro schon bezahlt. 457 Vorgänge sind, Stand 14. April 2021 noch in der Bearbeitung.

Viertens: Auf die Frage, welche „Kollateralschäden“ der Stadtverwaltung Düsseldorf bekannt sind, antwortet der Beigeordnete, dass dem Ordnungsamt keine derartigen Fälle bekannt geworden sind.

Ich fasse zusammen:
Zur Durchsetzung des Verweilverbots am Rheinufer und dem Durchsetzen der Maskentragepflicht wurde viel Aufwand betrieben, der nicht wirksam zur Eindämmung des Corona-Viruses beigetragen hat, denn die 7-Tages-Inzidenz für Düsseldorf stieg von 51,9 am 3. März, über 96,9 am 31. März auf 152,6 am 21. April, bevor sie nun wieder auf 54,4 am 26. Mai gesunken ist.

Das dem Ordnungsamt keine gastronomische Betriebe bekannt sind, die ihr Außer-Haus-Angebot nicht mehr aufrecht erhalten konnten oder ihre Schließzeiten weiter ausdehnen mussten, beantwortet die Frage nicht.

Deshalb sind zu den Antworten Nachfragen geboten; diese werde ich stellen.“

Fotos: © Landeshauptstadt Düsseldorf_Amt für Kommunikation

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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