Anfrage zur Schöffenwahl
Verwaltung erklärt den Weg, um Extreme und Verfassungsfeinde fernzuhalten

„In den letzten Wochen wurde bekannt, dass Extreme die anstehende Schöffenwahl unterwandern wollen, um unerkannt politischen Einfluss zu nehmen, “erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„Die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen beantwortete der zuständige Beigeordnete, Christian Zaum.

Als Erstes prüft die Verwaltung bei jeder Bewerbung die vom Gesetzgeber im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegten Ausschlussgründe. Als Zweites entscheiden Rat bzw. Jugendhilfeausschuss mit 2/3-Mehrheit über die Bewerber, so dass auch in diesem Rahmen die Möglichkeit besteht, auf die mangelnde Eignung einzelner Personen hinzuweisen und diese von der Vorschlagsliste zu streichen. Als Drittes werden die Beschlüsse eine Woche lang zur öffentlichen Einsicht im Rechtsamt ausgelegt.
Erst dann werden die Vorschläge und die etwa eingelegten Einsprüche an das Amtsgericht Düsseldorf übermittelt, denn dort werden die Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss gewählt.

Die so Gewählten „werden vor ihrer ersten öffentlichen Sitzung zur Verfassungstreue verpflichtet, indem sie den Eid nach dem deutschen Richtergesetz und dem Richtergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen leisten. Gemäß § 51 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist des Schöffenamtes zu entheben, wer seine Amtspflichten gröblich verletzt, was im Falle eines Verstoßes gegen den Amtseid gegeben wäre.“

Um auf die Möglichkeit, sich als Schöffe zu bewerben, in allen Bevölkerungsgruppen, Geschlechtern, Berufen, Herkünften aufmerksam zu machen, wurden Wirtschafts- und Wohlfahrtsverbände, soziale und kirchliche Institutionen, Vereine und Verbände, alle Arten der Presse (Papier, Fernsehen, Internet) sowie zufällig ausgewählte Düsseldorfer per Post angeschrieben.

Da gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz das Ehrenamt eines Schöffen nur von Deutschen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf, können sich Deutsche mit Migrationshintergrund bzw. einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit bewerben. „Ein Anlass zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung wird nicht gesehen.“

Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER hofft, dass all die beschriebenen Schritte dabei helfen, dass Extreme und Verfassungsfeinde nicht zu Schöffen gewählt werden. Wir hoffen auch, dass der Querschnitt der Düsseldorfer Bevölkerung sich gut vertreten wiederfindet. Dies gilt auch insbesondere für den sehr großen Anteil Der Düsseldorfer mit Migrationshintergrund.“

Foto: (c) ag-duisburg.nrw.de_RespImagesHWebs_zo_standard-bereich_rwd_Abteilungen_Schoeffen__Schöffen

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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