Düsseldorf-Angermund: Überprüfung der RRX-Planung in Angermund
"Versprochen -Gehalten!"
„Versprochen – Gehalten!“ So kommentiert Andreas Auler, direkt gewählter Ratsherr der CDU für Angermund, Wittlaer und Kalkum, den Haushaltsantrag, mit dem die Kooperation aus CDU-Ratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen in der Ratssitzung in der vergangenen Woche die Überprüfung der aktuellen RRX-Planung der DB im Bereich Angermund auf den Weg bringt.
Angermund. Immer wieder und nicht nur im zurückliegenden Kommunalwahlkampf, hatte sich Auler in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, die Möglichkeit der Realisierung einer Einhausungslösung ergebnisoffen und von neutraler Seite überprüfen zu lassen. Denn zu viele Fragen und Ungereimtheiten sind bei der Beschlussfassung von 2018, mit welcher der Rat aus Sicht der CDU zu früh der Bahn-Planung gefolgt ist, offen geblieben.
„Mit diesem Antrag setzen wir eines unserer zentralen Wahlversprechen für die Bürgerinnen und Bürger in Angermund um. Wir wollen keine Gestaltungsmöglichkeit für bestmöglichen Lärmschutz, aber auch für eine städtebaulich beste Lösung, voreilig aufgeben.
"Bahn hat wieder Vertrauen verspielt!"
Die neutrale Überprüfung der jetzigen Planung soll die Entscheidungsgrundlage für die Landeshauptstadt Düsseldorf klarstellen. Das dient letztlich der Beschleunigung des Projekts. Mit Klagen gegen den RRX-Ausbau, die wegen der bisherigen, von vielen als unzureichend empfundenen Varianten-Überprüfung schon in Aussicht gestellt sind, wäre niemandem geholfen“, meint Auler.
Kein Verständnis hat der Angermunder Ratsherr für das Vorgehen der Deutschen Bahn. Die hatte bereits Mitte Dezember die Planungsunterlagen für den Angermunder Planfeststellungsabschnitt bei der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt, eingereicht und zwar insoweit unabgesprochen und unter Abkehr von der bisherigen Praxis, Planfeststellungsverfahren im Bereich Düsseldorf erst nach vorheriger Absprache mit der Stadt einzuleiten.
„Die Bahn hat damit wieder einmal Vertrauen verspielt. Wir erwarten, dass die jetzt angestoßene Überprüfung der Planung berücksichtigt wird und vorher weder von der Bahn, noch vom Eisenbahnbundesamt weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden, die dem Ziel einer ergebnisoffenen Prüfung zuwiderlaufen.“
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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