Verjährung zur Loveparadetragödie wäre vermeidbar gewesen

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Düsseldorf, 18. Januar 2019

Am 24. Juli 2010 kam es bei der Loveparade in Duisburg zum Unglück. 21 Menschen starben und weit über 600 wurden verletzt. Im Dezember 2017 begann endlich der Prozess. Nun gab es zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern ein Rechtsgespräch, da man davon ausgehen muss, dass bis zum Ende der Verjährung – 10 Jahre nach der Tragödie – nicht mehr alle noch ausstehenden Zeugen gehört und am Ende, also nach Beweisaufnahme und Plädoyers, noch zeitgerecht das Gericht zu Urteilen kommt.

Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Unabhängig von den Fragen, ob die richtigen Personen auf der Anklagebank sitzen und warum der Prozess erst Ende 2017 begann, stellt sich eine andere, wichtige Frage: Warum hat der Gesetzgeber die Frist zur Verjährung der hier angeklagten Straftaten nicht frühzeitig verlängert?

Den Abgeordneten im Deutschen Bundestag war es am 29. November 2018 mehrheitlich ein Anliegen, männliche Ferkel auch zwei weitere Jahre ohne Betäubung kastrieren lassen zu dürfen – eine echte Schweinerei.

Und hier, wo es zu Toten und Verletzten kam, wo unendlich viel Leid über viele Familien kam, hier droht wegen Verjährung die Einstellung des Verfahrens. Das ist juristisch erklärbar, aber für die Betroffenen und ihre Familien nur sehr, sehr schwer.

Wenn Politik immer wieder von sich behauptet, für die Bürger da zu sein, dann hätte Politik hier schon längst handeln müssen und die zehnjährige Verjährungsfrist um Jahre verlängern müssen. Das die Loveparadetragödie nun wohl ohne ein vollständiges Gerichtsverfahren zu Ende gehen wird, wird bei großen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht zu weiterer Politikverdrossenheit beiträgt und sich die Wähler nicht radikaleren Lösungen im Parteienspektrum zuwenden.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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