U81 – 1. Bauabschnitt – Gericht lehnt Eilantrag ab; Hauptsache Klage läuft weiter

Pressemitteilung vom 28.04.2020 des Aktionsbündnisses U81 - contra monströse Hochbrücke

Am 27. April 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Beschluss zum Eilantrag vom 4. Oktober 2019 veröffentlicht.
In der uns mittlerweile vorliegenden Beschluss-Begründung führt das Gericht u.a. aus, dass der Antrag auf Verhinderung von Bauarbeiten während des Klageverfahrens zulässig war, aber aus Sicht des Gerichts unbegründet sei, da sowohl die Interessen der Kläger, der betroffenen Anwohner und das öffentliche Interesse am Weiterbau abgewogen werden müssten und auch die vorgetragenen Gründe „voraussichtlich keinen Erfolg haben werden.“

Das Gericht erklärt, „die planfestgestellte Straßenbahnlinie sei planerisch gerechtfertigt, weil sie mit den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes übereinstimme und ein Bedarf für das Vorhaben bestehe. Von dem Vorhaben und dessen Bau ausgehende Lärm- und Luftschadstoffimmissionen sowie Erschütterungswirkungen berührten die immissionsschutzrechtlichen Belange der Antragsteller nicht so schwerwiegend, dass sie zur Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen könnten. Auch sei die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Entscheidung für das planfestgestellte Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Prüfung von Planungsalternativen rechtlich nicht zu beanstanden. Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Varianten sei nicht überschritten, weil sich keine andere Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstelle.“

Siegfried Küsel, Vorsitzender des Heimat- und Bürgervereins: „Vor einem halben Jahr stellten wir einen Eilantrag, der verhindern sollte, dass in der Zeit, in der die Klage bei Gericht anhängig ist, die Stadt Fakten schafft, die nur schwerlich wieder rückgängig gemacht werden können. In den zurückliegenden Monaten hat die Stadt jedoch Fakten zu Lasten der Bürger in Stockum und Lohausen geschaffen. Hunderte von Bäumen wurden gefällt und Leitungen verlegt. Viele Millionen Euro Steuergelder wurden ausgegeben. Warum sich das Gericht für einen Eilantrag ein halbes Jahr Zeit nehmen kann, ist für uns Otto-Normalbürger nicht verständlich. Und das neben vielen anderen, guten Gründen auch auch der am 4. Juli 2019 für Düsseldorf ausgerufene Klimanotstand, die derzeitige Coronakrise und die Mitteilung des Flughafens, bei erwartetem 30% Rückgang der Flüge auf 25% der Mitarbeiter verzichten zu müssen, das Gericht wohl nicht zu einem anderen Ergebnis bei deren Überlegungen brachte, verwundert uns doch sehr.“

Alexander Führer, Sprecher des Aktionsbündnisses ergänzt: „Schade, dass sowohl Teile der Presse, als auch einige Bürger in sozialen Medien sich schon zu der Information des OVG Münster ausgelassen haben, ohne die Beschluss-Begründung zu kennen. Wir machen das anders. Unser Rechtsanwalt wird das erst sorgfältig studieren um danach zu einer Einschätzung zu kommen. Außerdem ist wichtig festzuhalten, dass es sich hier um den Beschluss zum Eilantrag handelt, welcher im schriftlichen Verfahren getroffen wurde. Der für den 2. April angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung wurde abgesagt, denn der Gerichtssaal bot nicht den unter den derzeit geltenden Sicherheitsauflagen bei COVID 19 erforderlichen Platz, um das Gericht, die Kläger, die Beklagten, die anwesenden Zuschauer und Pressevertreter unterbringen zu können.
In der Hauptsache, der Klage, wird es jedoch zu einer mündlichen Verhandlung kommen, in der die Kläger ihre Chance nutzen werden, ihre Argumente persönlich vorzutragen. Wir werden uns weiterhin, unbeirrt, für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Anwohner und für die 2014 am runden Tisch gemeinsam erarbeitet Lösung, den Tunnel für die U81 einsetzen.“

Für weitere Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Fotos: 2x privat - die Karte: (c) Landeshauptstadt Düsseldorf

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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