Ein schwarzer Tag für den Tierschutz in Deutschland
Tierschutzpartei: Kükenschreddern weiter erlaubt - Skandalurteil durch deutsche Richter

Das Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt - so die heutige Entscheidung des 3. Senates des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
"Es ist für uns unfassbar, dass die Richterinnen und Richter des 3. Senates am Bundesverwaltungsgericht heute das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht erneut als rechtmäßig bestätigt und erlaubt haben," so entsetzt Sandra Lück, Landesvorsitzende der Tierschutzpartei NRW.

Blanker Hohn: Abwarten bis Findung alternativer Verfahren
"Wenn Richter feststellen, dass die brutalsten Tötungen männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz jedenfalls derzeit noch vereinbar seien, so ist dies für uns TierschützerInnen blanker Hohn," betont Martin Lück, zweiter Landesvorsitzender der Tierschutzpartei NRW. 
Der 3. Senat des BVerwG stellte fest, dass entgegen der Rechtsauffassung der Gerichte in NRW zwar die wirtschaftlichen Interessen von Legehennenzuchtbetrieben allein für sich kein sogenannter 'vernünftiger Grund' im Sinne des Tierschutzgesetzes seien, womit ein Eingriff in den Tierschutz rechtmäßig wird, jedoch aufgrund der jahrzehntelangen Handhabung des Schredderns und Tötens männlicher Küken als üblicher Praxis von den Brutbetrieben keine plötzliche Abkehr von dieser Vorgehensweise verlangt werden könne. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren - Geschlechtsbestimmung im Ei - dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten. Offenbar auch durch die grausamste Methode des Lebend-Zerhäckselns (Kükenschreddern).

NRW-Erlass gegen Kükenschreddern - aufgehoben
Der in NRW hart erkämpfte Erlass gegen die Praxis des Schredderns männlicher Küken aus 2013 (rot-grüne Landesregierung) war nach Klagen zweier Massenbrütereien in NRW von der NRW-Justiz aufgehoben worden. Als höchste Instanz im Verwaltungsrechtsweg - vor dem Bundesverfassungsgericht - hatte über diesen Rechtsstreit nun das Bundesverwaltungsgericht zu urteilen.

Jährlich rund 45 Millionen Küken - Hühnerkinder - betroffen
Allein in Deutschland werden laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken kurz nach dem Schlüpfen grausam getötet. Die Massentierhaltung produziert diesen 'Tierüberschuss', der mangels Eilegefähigkeit der Hähnchen so nicht benötigt wird. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte jahrelang nichts gegen das Kükenschreddern unternommen. Zuletzt äusserte sie sich aufgrund massivster Proteste zwar kritisch, aber trotz amtlicher Autorität letztlich ihrerseits konsequenzenlos zum Kükenschreddern. 

Schwarzer Tag für den Tierschutz in Deutschland 
"Dieser schwarze Tag für den Tierschutz in Deutschland zeigt einmal mehr die hässliche Fratze der industrialisierten Massentierhaltung. Zig Millionen Tiere werden durch Zwangsbefruchtungen der Muttertiere in die Welt gesetzt, 'gezüchtet', um dann mangels 'Verwendungsmöglichkeit' brutal getötet zu werden. Dass dieser Mechanismus des Grauens in einem aufgeklärten westeuropäischen Land trotz Tierschutzgesetz gerichtsseits weiter zugelassen wird, ist ein Skandal für sich," so Elisabeth Maria van Heesch, Generalsekretärin Tierschutzpartei NRW und Mitglied des Rates der Stadt Essen.

Entscheidung des BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16

Autor:

Elisabeth Maria van Heesch-Orgass Tierschutz Essen aus Essen

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