Tachographenpflicht: Geplante Ausdehnung des Geltungsbereichs führt neue Ausnahmen ad absurdum

Holger Schwannecke, Genralsekretär des ZDH | Foto: ZDH
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Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen von der Nutzungspflicht für den Digitalen Tachographen zu erweitern. Gleichzeitig soll jedoch auch der Geltungsbereich der Verordnung ausgedehnt werden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Forderung des Handwerks nach einer Ausweitung der Ausnahme von der Tachographenpflicht für Branchen, die nicht hauptsächlich im Transportgewerbe tätig sind, ist heute von einer breiten parlamentarischen Mehrheit angenommen worden. Zukünftig müssen danach in der EU Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 100 – statt bisher 50 - Kilometern um den Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden. Einzige Bedingung ist, dass die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern gesteuert werden. Eine Gewichtshöchstgrenze ist wie vom Handwerk gefordert nicht mehr vorgesehen. Überraschend ist das Parlament nicht dem weitergehenden Votum des Verkehrsausschusses gefolgt, der 150 Kilometer gefordert hatte. Zusätzlich wird es eine neue Ausnahmemöglichkeit für Baustellenverkehr geben.

Die Wirkung dieser grundsätzlich positiven Ausnahmen wird jedoch ad absurdum geführt, da der Geltungsbereich der Verordnung, der bislang nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasste, auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen massiv ausgedehnt wird.
Da wiehert der Amtsschimmel! Das Europäische Parlament will – auch hier entgegen dem Vorschlag des zuständigen Transportauschusses - hunderttausenden Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufbürden. Die Ausdehnung der europäischen Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zum digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft unsere Betriebe hart, da die meisten Fahrzeuge in diese Gewichtsklasse fallen.

Die Entscheidung ist völlig unverständlich, da der ZDH frühzeitig eigene Vorschläge zur Reform eingebracht hat. 2009 erkannte die Europäische Kommission durch die Verleihung des Entbürokratisierungspreises die dringende Notwendigkeit zur Reduzierung der Belastungen in diesem Bereich an.

Wird der Geltungsbereich der Verordnung tatsächlich ausgedehnt, muss auch jeder Handwerker, dessen Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen wiegt, zukünftig bei einer einzigen Fahrt über den Radius von 100 Kilometern hinaus einen Tachographen einbauen und aufwändige Dateiverwaltungen nutzen. Bisher gab es für diese Fahrzeuge keinerlei Kilometerbeschränkungen. Trotz Ausdehnung der Ausnahme wird es deshalb im Resultat am Ende mehr Verlierer als Gewinner der Reform geben. Diese neuen Belastungen tragen auch in keiner Weise zu der von den Abgeordneten angestrebten besseren Verkehrssicherheit bei.

Das Handwerk fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, sich in den Trilogverhandlungen mit Kommission und Parlament dafür einzusetzen, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zurückgenommen wird."

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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