Reisende und Mitarbeitende betroffen
Streik bei der Lufthansa

Düsseldorf: Zum Streik, der am Mittwochmorgen um 3.45 Uhr starten und am Donnerstag um sechs Uhr enden soll, hatte die Gewerkschaft Ver.di aufgerufen. | Foto: Pixabay
  • Düsseldorf: Zum Streik, der am Mittwochmorgen um 3.45 Uhr starten und am Donnerstag um sechs Uhr enden soll, hatte die Gewerkschaft Ver.di aufgerufen.
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Als wären die tausenden Stornierungen in der Hauptferienzeit, der schlechte Service und die öffentliche Entschuldigung des Vorstands zum eigenen Scheitern nicht genug, fallen am heutigen Mittwoch bundesweit wieder viele Flüge der Lufthansa aufgrund eines Streiks von etwa 20.000 Beschäftigten des Bodenpersonals aus. Welche Rechte Flugreisende bei Streiks haben und wie sie diese am einfachsten durchsetzen, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende grundsätzlich Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. „Führt der Streik bei der Lufthansa zu kurzfristigen Annullierungen der Flüge oder zu großen Verspätungen, ist die Airline verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Findet die von Lufthansa angebotene Ersatzbeförderung nicht unter vergleichbaren Reisebedingungen statt, können Passagier:innen stattdessen die Ticketrückerstattung verlangen. Sollte der Flieger sogar mehr als fünf Stunden verspätet abfliegen, können Passagier:innen statt des Fluges auch die Ticketkosten zurückverlangen“, so Brosche.

Es besteht Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro

„Bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen können Flugreisende einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis zu 600 Euro geltend machen, da es sich bei internen Streiks der Airline nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, mit denen sich Airlines gerne versuchen, herauszureden“, ergänzt Brosche. Eine große Verspätung liegt vor, wenn die Passagier:innen mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen. Bucht sich der oder die Passagier:in ein neues Ticket, das teurer sein sollte als das alte, ist es möglich, die Kosten für den überwiegend teureren, selbst gekauften Ersatzflug geltend zu machen.

Personal an Grenze des Belastbaren

Zum Streik, der am Mittwochmorgen um 3.45 Uhr starten und am Donnerstag um sechs Uhr enden soll, hatte die Gewerkschaft Ver.di aufgerufen. Sie fordern für die rund 20.000 Beschäftigten des Bodenpersonals, zu dem unter anderem Logistiker und Techniker gehören und ohne die der Flugbetrieb nicht möglich ist, 9,5 Prozent mehr Lohn. Der Druck auf die Beschäftigten ist im Zuge des Personalmangels bei den Airlines und des damit einhergehenden Flugchaos, der hohen Inflation und einer langjährigen ausbleibenden Lohnerhöhung zuletzt deutlich gestiegen. Brosche sagt dazu abschließend: „Dass die Beschäftigten jetzt streiken, war bereits vor Wochen absehbar und hängt vor allem mit den unzähligen Management-Fehlern bei der Lufthansa zusammen. Erst wurde im Zuge der Pandemie zu viel Personal abgebaut und dann wurde es verpasst, beim absehbaren Anstieg der Flugzahlen neues Personal einzustellen. Dadurch sind die verbliebenen Mitarbeiter:innen so gestresst und unzufrieden, dass sie nun streiken müssen. Dabei sollte es bei dem jetzigen Chaos bei Lufthansa doch oberste Priorität haben, die Mitarbeiter:innen zufriedenzustellen, die der Airlines trotz all der Verfehlungen loyal geblieben sind.“

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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