Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: Vereinfachung und Bürokratieabbau beim Reisekostenrecht zügig umsetzen
Die acht Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft erklären zu dem vorgelegten Abschlussbericht des Bundesfinanzministeriums zu den Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten des Reisekostenrechts:
Es ist gut, dass das Bundesfinanzministerium das Reisekostenrecht endlich erheblich vereinfachen will. Bundestag und Bundesrat müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen noch in diesem Jahr umsetzen.
Besonders wichtig sind praxistaugliche, gesetzlich verankerte Kriterien für den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ bei Arbeitnehmern mit wechselnden Tätigkeitsstätten. Denn davon hängt ab, in welchem Umfang der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstatten kann. Je Arbeitsverhältnis sollte es nur eine regelmäßige Arbeitsstätte geben.
Neue Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand müssen so ausgestaltet sein, dass sie nicht zu Lasten von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern gehen und nicht bei diesen zu finanziellen Einbußen im Rahmen der Reisekosten führen.
Von einem einfacheren Reisekostenrecht wird nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem auch die Finanzverwaltung profitieren. Jüngst hatte der Bundesrechnungshof festgestellt, wie sehr die Finanzbehörden durch ständig komplexere Anforderungen belastet seien. Echter Bürokratieabbau und nicht fiskalische Erwägungen sollten im Mittelpunkt der Reform stehen.
Quelle ZDH
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Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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