"Soziale Stadt": Mietobergrenzen in Düsseldorf angepasst
In Düsseldorf werden die Mietobergrenzen für Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung angepasst und um rund 15 Cent pro Quadratmeter angehoben.
Die Mietobergrenzen gelten vor allem für Arbeitsuchende, die Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen, oder Grundsicherung im Alter vom Amt für soziale Sicherung und Integration. Aber auch für Asylberechtigte und Flüchtlinge ohne ausreichendes Einkommen können sie wichtig sein.
"Mit der Anhebung der Mietobergrenzen trägt die Landeshauptstadt Düsseldorf den gestiegenen Mieten Rechnung und kommt den Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, entgegen. Düsseldorf beweist sich damit einmal mehr als soziale Stadt", erklärt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche.
Für 2018 weitere Mietpreiserhebung geplant
Für die Festlegung der Mietobergrenzen hat das Amt für Statistik und Wahlen bereits 2014 eine umfassende Erhebung zu den Mieten in Düsseldorf vorgenommen. Der nun erfolgten Anpassung liegt die Entwicklung der Verbraucherpreise für Nordrhein-Westfalen zugrunde. Danach sind die Mieten zwischen September 2014 und Juni 2016 um 1,87 Prozent gestiegen. Für 2018 plant das Amt für Statistik und Wahlen wieder eine Mietpreiserhebung in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist als Trägerin der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Zwölftes Buch (Sozialhilfe) verpflichtet, die Mietobergrenzen festzulegen und regelmäßig zu aktualisieren.
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.