Seniorenvertretung für Reiche in NRW?
Nur in reichen Kommunen, wie z.B. Düsseldorf, wird die Seniorenvertretung in Urwahl von allen Bürgern über 60 Jahren gewählt. Im Ruhrgebiet sind größtenteils Seniorenbeiräte als Unterausschüsse des Sozialbeirates mit sachverständigen Bürgern aus Sozialverbänden etc. besetzt.
Die Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Drucksache 16/12363 01.07.2016 eingebracht. Die Stärkung ist: Alles bleibt beim Alten. Im Entwurf zu § 27a der Gemeindeordnung heißt es:
„§ 27a Interessenvertretungen, Beauftragte
Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen.“
Die Landesseniorenvertretung fordert l landesweit eine demokratische Beteiligung der Senioren, wie sie in Hessen in der Landesverfassung verankert ist. Die Argumente werden in der Allgemeinen und besonderen Begründung zum Gesetzestext aufgenommen, doch nicht umgesetzt.
Der Vorstand der AG 60 plus im Unterbezirk Oberhausen verabschiedete in seiner Augustsitzung nachfolgende Stellungnahme gegenüber der SPD Landtagsfraktion.
„Die Interessen der Behinderten/Senioren werden im Entwurf gesehen, es werden bewusst keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse oder Aufgaben zugeordnet. Der Status quo wird ohne nachvollziehbare Gründe festgeschrieben. Zu bedenken ist: Wenn im Rat die Generationen nicht entsprechend abgebildet werden, ist die demokratische Legitimation in der Daseinsvorsorge nicht vertreten und wird unter Umständen nicht differenziert berücksichtigt.
Warum, entgegen der Begründung, eine Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden analog das gleichberechtigte Miteinander von Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern nicht gewollt ist, ist nicht ersichtlich. Dies insbesondere nachdem in 2013 eingeführt wurde, dass in den Integrationsrat auch Deutsche wählbar sind, die eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Obwohl diese die Möglichkeit haben, zum Rat zu kandidieren. Darin kann ein Übermaß gesehen werden.
Wird der Begründung im Allgemeinen teilweise gefolgt und ist eine demokratische Teilhabe aller Bürger gewollt, bedarf es der Klarstellung und Einfügung von Vorschlags-, Anhörung- und Beratungsrecht des jeweiligen Gremiums in den Fragen der betroffenen Gruppe. So könnte die Glaubwürdigkeit der Ergänzung erhalten werden.
Nur durch die Klarstellung kann ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit des notwendigen Gestaltungswillen im Seniorenbereich gezeigt werden. Damit der politische Wille durch das Wohn- und Teilhabegesetz, wie die Kommunalisierung durch das dritte Pflegeänderungsgesetz durch die Betroffenen Gruppe mit Leben erfüllt werden soll.
Der Verdacht drängt sich auf, dass die Attraktivität des „Ehrenamtes“ mit dem Gesetzesentwurf durch die Einfügung des § 27a verbrämt, die erweiterte Teilhabe von Behinderten und Senioren nicht gefördert werden soll. Der Entwurf hat diesbezüglich nur deklaratorischen Charakter.“
Es liegt an den Senioren sich aktiv und vernehmlich in die Tagespolitik durch Fragen und Vorschläge einzumischen. Demokratie lebt vom aktiven Mitmachen.
Zur Erinnerung: Der Antrag der AG 60 plus des SPD OV´s Oberhausen-Mitte zur Urwahl einer Seniorenvertretung wurde auf dem UB-Parteitag vertagt, um im November neu beraten zu werden. Ein Termin mit den Initiatoren des Antrages einer gewählten Seniorenvertretung in Oberhausen ist noch nicht gefunden.
Helfen Sie durch Ihre Mitarbeit , die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern, gesellschaftliche Ungleichheit zu verringern und gleiche gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zu schaffen.
Engagieren sie sich.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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