Schuldenbremse gilt
Selbstbewirtschaftungsmittel zur Selbstbedienung

Die Wüst Landesregierung mit dem stärksten CDU-Mitgliederbestand, leistet sich eine 10% Kriegskasse zur Umgehung der Schuldenbremse.

Der Umfang der Selbstbewirtschaftungsmittel im Landeshaushalt von NRW betrugen zu Beginn des Jahres 2023 etwa 8,6 Milliarden Euro bei einem Gesamthaushaltsvolumen von 94,7 Milliarden Euro – ca. 9,1 % – und auch im Jahr 2024 von 7,9 Milliarden Euro bei einem Anteil am Gesamthaushalt (ca. 102,1 Milliarden Euro) von etwa 7,7 % und überstiegen das verfassungsrechtlich hinnehmbare Maß. So zu lesen im Gutachten für dem parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags von Nordrhein-Westfalen in der Drs-18/138.
Weiter heißt es:
„Selbstbewirtschaftungsmittel müssen auf besondere Ausnahmefälle beschränkt sein. Selbstbewirtschaftungsmittel durchbrechen eine Reihe von (verfassungsrechtlichen) Haushaltsgrundsätzen und entziehen sich hierdurch weitgehend parlamentarischer Nachprüfung und Kontrolle.“ Die fehlende Transparenz ist ein entscheidender Gesichtspunkt, der für die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Praxis spricht.
Die derzeitige Landesregierung von CDU/Grünen steht mit dem „Schattenhaushalt“ unglücklich im Bundestagswahlkampf.

Schuldenbremse

Mit Urteil aus dem November 2023, auf Betreiben der CDU/CSU, hat das Bundesverfassungsgericht den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dabei sah es insbesondere die Voraussetzungen für ein Aussetzen der sog. Schuldenbremse nach Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG unter anderem wegen eines fehlenden Veranlassungszusammenhangs als nicht erfüllt an.

War der Zündsatz für Lindner und das Platzen der Ampelkoalition im Einvernehmen mit der CDU/CSU?  - Heilig der Zweck die Mittel -

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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