Schutz der Wildbienen diese Woche im Umweltausschuss
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Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER stellte mit der Vorlagen Nr. 01/119/2019 für die Sitzung des Rates am 23.05.2019 eine Anfrage zum Thema Schutz der Wildbienen im Zusammenhang mit der Sanierung/Rückverlegung des Deiches am Himmelgeister Rheinbogen.
Die Verwaltung gibt in Ihrer Antwort an, dass eine grundsätzliche befürwortete Deichrückverlegung aus Kostengründen nicht weiterverfolgt werden sollte. Unabhängig davon, dass wir für diese Schlussfolgerung keinen politischen Beschluss kennen, tauchen die Begriffe „Artenschutz", ,,Wildbienensterben" sowie der Umstand, dass 2018 gutachterlich festgestellt wurde, dass im Bereich des Rheinbogens ca. 80 Wildbienenarten nachgewiesen wurden, von denen ca. ein Dutzend Arten vom Aussterben bedroht sind, erst gar nicht in der Antwort der Verwaltung auf und werden somit auch nicht weiter angesprochen.
„Ich halte es nicht für nötig, an dieser Stelle wiederholt auf die Wichtigkeit der Wildbienen für das Ökosystem und damit auch für den Klimaschutz hinzuweisen.
Die Verwaltung führt in ihrer Antwort weiter aus, dass für den Fall, dass weitere schützenswerte Arten im Deich angetroffen werden, noch während der Bauphase im Rahmen der ökologischen Baubegleitung geeignete Maßnahmen umgesetzt werden könnten.
Die Verwaltung erwähnt dabei nicht, wie viele vor dem Aussterben bedrohte Wildbienenarten es denn erst sein müssen, bevor sie es für nötig hält entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten“, sagt Ratsfrau Claudia Krüger, Fraktionsvorsitzende Tierschutz FREIE WÄHLER als weitere Begründung zu der Anfrage im Umweltausschuss.
Ratsfrau Claudia Krüger weiter: „Ich stelle es der Verwaltung frei auf diesen Hinweis zu reagieren.
Das mit der Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragte Ingenieurbüro wurde gebeten, eine Stellungnahme zum eingereichten Wildbienengutachten zu erstellen, welches sich besonders mit der Frage auseinanderzusetzen hat, ob alle Eingriffe in Natur und Landschaft ausreichend in die Planung mit aufgenommen wurden. An der Stelle weise ich darauf hin, dass im Mai 2019 noch nicht bekannt war, dass der Rat der Stadt am 4. Juli 2019 den Klimanotstand feststellten würde.“
Die Anfragen im Wortlaut:
1. Der festgestellte Klimanotstand wird zukünftlich nach allgemeiner Auffassung Auswirkungen auch auf viele Bauprojekte in Düsseldorf haben.
Hat von daher der im Juli ausgerufene Klimanotstand irgendeinen Einfluss auf die o.a. Stellungnahme bzw. der weiteren Planung, wenn ja welchen?
2. Die Verwaltung führt in ihrer Antwort auf unsere Ratsanfrage aus, dass sie sich Maßnahmen im Rahmen der Deichsanierung vorstellen kann, die dazu führen, dass der Erhalt der Wildbienen gewährleistet ist. Uns hingegen liegt bisher kein Gutachten vor, wo eine Sanierung des Deiches mit dem Schutz der Wildbienen im Einklang zu bringen ist.
Von welchen Maßnahmen spricht hier die Verwaltung und wie stellt sie sich den Erhalt der Wildbienenarten bei einer Sanierung konkret vor?
3. Mit dem ausgerufenen Klimanotstand hat der Rat der Stadt am 4.7.2019 ein drastisches Ereignis festgestellt.
Da eine Rückverlegung des Deiches aus Sicht der Verwaltung, wie eben angesprochen, wegen der hohen Forderungen der privaten Grundstücksbesitzer als zu teuer erscheint, frage ich hiermit, ob es aus Sicht der Verwaltung denkbar wäre, dass durch den ausgerufenen Klimanotstand, in Kombination mit der Feststellung, dass ohne einen Deichrückbau die Wildbienenarten nicht zu retten sind, die Voraussetzungen für eine Prüfung auf Enteignung der Grundstücksbesitzer gegeben sind?
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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