Scheitert die Rauch(warn)meldereinbaupflicht ?
Mit Pressebericht vom 12.07.2012 wird ein Gesetzesvorhaben von zwei Ministern angekündigt, welches bisher nicht zu einer Drucksache führte.
Was gilt das Schutzziel Leben und Gesundheit als Grundrecht bei 40 Toten und bei wie viel ?? nicht genannten Verletzten im ersten Halbjahr 2012 allein in NRW.
Wird der Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG höher gestellt, als Art. 2 Abs.2 GG „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Der Eigentümer hat die Rechte des Mieters zu achten.
Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers soll als Kompromiss dem Mieter aufgebürdet werden. Daraus folgt:
Die Eigentumsrechte der Geringverdiener und Hartz IV Empfängern werden argumentativ gegen die Rechte der Wohnungseigentümer ausgespielt.
Die gewählte Landesregierung und die einzelnen Minister, wie auch Parteien werden daran gemessen wie gewissenhaft sie die Pflichten erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben.
Die Feuerwehr und das Rettungswesen werden direkt, die Allgemeinheit, alle Steuerzahler werden weiter belastet. Geringverdiener und Hartz IV Empfänger dienen damit als Alibi.
Die Richtlinie des Bauministeriums muss kommen.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.