Rückschnitt von Hecken und Gebüsch in Angermund – Anfrage im Stadtrat
Düsseldorf, 20. Mai 2019
Ein Angermunder Bürger berichtet, dass am 15. und 16. Mai 2019 Hecken und Gebüsch an der Straße „Zur Lindung“ geschnitten wurden. Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, nimmt diesen aktuellen Vorfall zum Anlass, in der nächsten Stadtratssitzung zu fragen, welche Behörde oder Institution (beispielsweise ein städtisches Amt, die Untere Landschaftsbehörde oder eine Abteilung der Deutschen Bahn AG) hat aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und aufgrund welcher Begründung die Befugnis zur Entscheidung und die Erlaubnis für den Schnitt an Hecken und Gebüsch an der Straße „Zur Lindung“ erteilt und, wenn keine Befugnis und/oder Erlaubnis ermittelt werden konnte, welche konkreten Schritte die Stadt Düsseldorf unternimmt, den Verursacher zu ermitteln, um entsprechende Konsequenzen durchzusetzen.
„Es kann nicht sein, dass sich die Bürger an die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes halten, während Behörden wohl meinen oder der Eindruck erweckt wird, dies nicht tun zu müssen. In den letzten Tagen wurden ähnliche Vorfälle auch aus Kaiserswerth und weiteren Ortsteilen berichtet.
Sowohl als Ratsfrau, als auch als europäische Abgeordnete sind Tier-, Umwelt-, Arten- und Klimaschutz meine Themen, die ich immer wieder auf die Agenda setzen werde“, so die Spitzenkandidatin der Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – TIERSCHUTZ hier! zur Europawahl 2019.
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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