Düsseldorf: Initiative Angermund fordert durchgängigen Lärmschutz Angermund
RRX: "Bahn Planungen enttäuschen"
Vom 23. bis 24. Juni fand in Lichtenbroich die sogenannte Erörterung der RRX Planungen der Deutschen Bahn für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.0a (Unterrath bis Kalkum) statt.
Thema der zweitägigen Gespräche mit der Bezirksregierung Münster und der DB Netz AG waren die konkreten Planungen der Deutschen Bahn für den Gleisausbau und den RRX im Düsseldorfer Norden. Die Initiative Angermund hatte im Vorfeld eine umfangreiche Einwendung gegen die Planungen eingebracht und diese in der Erörterung begründet und erläutert.
Hauptkritikpunkt war der mangelnde Lärm- und Gesundheitsschutz, der aus Sicht der Initiative Angermund völlig unzureichend ist. Denn die vorgelegten Planungen machen deutlich, dass die Deutsche Bahn zwischen Lünen’sche Gasse und dem Süden Angermunds überhaupt keine Schallschutzmaßnahmen vorsieht.
Mangelnder Lärmschutz
"Die Initiative Angermund erneuert deshalb ihre Forderung nach durchgängigem Lärmschutz zwischen Düsseldorf Flughafen und den Angermunder Tennisplätzen. Ansonsten gilt es zu befürchten, dass der Bahnkrach und damit die gesundheitlichen Belastungen für viele Angermunder weiter steigen und sich ein enormer Lärmteppich über die Wohngebiete im Angermunder Süden und über die Naturschutz- und Erholungsgebiete rund um die Lünen’sche Gasse legt", kritisiert Elke Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund und weiter: "Für großen Unmut sorgt auch die offenbar willkürliche Bildung von mikroskopisch kleinen Planungsabschnitten. Eine dringend notwendige Gesamtsicht auf das Milliardenprojekt RRX in Düsseldorf und damit eine sinnvolle und gebotene Abwägung werde aus Sicht der Initiative so praktisch unmöglich gemacht."
Forderung von Lärmdeckel für Angermund
In diesem Zusammenhang forderte Wagner die Deutsche Bahn eindringlich auf, den von der DB geplanten Tunnel auf der grünen Wiese in Kalkum sinnvollerweise in einen Lärmdeckel in Angermund zu integrieren. So würden Synergien und Ressourcen sinnvoll genutzt.
Auch die von der Deutschen Bahn in 2015 vorgenommene Teilung des bis dato zusammenhängenden Abschnitts Unterrath bis Angermund in zwei formal getrennte Miniabschnitte wurde von der Initiative im Erörterungstermin kritisiert, da sie die Nachvollziehbarkeit der RRX-Planungen unmöglich mache und damit das Projekt quasi bis zur Unkenntlichkeit entstelle. In diesem Zusammenhang wurde von diversen Einwendern die irreführende Abschnittsbezeichnung und damit verbundene unzureichende Anstoßfunktion kritisiert.
Die Deutsche Bahn hatte durch die Bezeichnung des Abschnitts „PFA 3.0a Unterrath bis Kalkum“ eine räumliche Lage ihrer Planungen suggeriert, die den vorgelegten Unterlagen nicht entspricht. Denn: Die Pläne der Bahn enden nicht in Kalkum, sondern ragen in den Süden von Angermund und das mit weitreichenden Folgen für die Menschen, die dort leben.
Warum die Bahn dies nicht unmissverständlich kenntlich gemacht hat, erschließt sich Elke Wagner nicht. Sie ist sicher, dass bei einer klaren Abschnittsbezeichnung die Öffentlichkeitsbeteiligung anders ausgefallen wäre. Was und wie in Sachen RRX von Unterrath bis Angermund Süd gebaut wird und ob die Planungen überarbeitet werden müssen, entscheidet im nächsten Schritt das Eisenbahnbundesamt. Die Argumente aus dem Erörterungstermin sowie alle Einwendungen müssen dabei von der Aufsichtsbehörde abgewogen und berücksichtigt werden.
Verbesserungs-Vorschläge
Kritik zu diesem Thema äußert auch Alexander Führer, stellvertretender Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz Freie Wähler: „Für die DB Netz AG und ihre Beschäftigten gehören Planfeststellungsverfahren ebenso zum Geschäft wie für die Bediensteten der Bezirksregierung und später für das Eisenbahnbundesamt. Ob im Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt die Einwendungen der Privaten ausreichend bis befriedigend Eingang gefunden haben, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung, auch aus anderen Verfahren zeigt, dass es jedoch sehr sehr hilfreich ist, wenn die örtliche Politik sich mehrheitlich und klar an die Seite der Bürger stellt. Da dies in Düsseldorf in der Periode 2014 bis 2020 nicht geschehen ist, ist leider zu erwarten, dass auch der Planfeststellungsbeschluss die berechtigten Verbesserungsvorschläge der privaten Einwender nur mangelhaft bis ungenügend beinhalten wird." Aufgrund der Pandemie trauten sich nur etwa 30 Bürger, ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Foto: ew
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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