Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fordert OB Keller auf, Ratsvorlagen nur im Stadtrat zu behandeln
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 12. Mai 2021 die in Leverkusen von den Ratsleuten im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossene Verweisung von Vorlagen vom Stadtrat an den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (gleichzusetzen mit dem Haupt- und Finanzausschuss in Düsseldorf) als rechtswidrig beanstandet.
Das bedeutet, dass Stadtratsvorlagen, die im Stadtrat zu diskutieren und abzustimmen sind, nicht im schriftlichen Verfahren mit Mehrheit an einen Hauptausschuss verwiesen werden dürfen.
Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, Torsten Lemmer: „Wir teilen diese Einschätzung.
Die Bürger der Stadt Düsseldorf haben bei der letzten Kommunalwahl am 13. September 2020 aus ihren Reihen der über 640.000 Einwohner 90 Personen als Ratsmitglieder gewählt.
Im Hauptausschuss sind nur 21 der 90 Ratsmitglieder vertreten.
Deshalb haben wir heute Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller aufgefordert, die auf der Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschuss (HFA) stehenden, aber im Stadtrat zu behandelnden Ratsvorlagen, im HFA abzusetzen und wieder auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 2. Juni 2021 zu setzen.
Wir sehen seiner Erledigung und Mitteilung an uns bis Samstag, 15. Mai 2021, 14.45 Uhr entgegen. Sollte er nicht Entsprechendes veranlassen, behalten wir uns vor, dass Verwaltungsgericht Düsseldorf anzurufen.
Wir hoffen jedoch, dass OB Keller, anders als sein Vorgänger, nicht permanent vor dem Verwaltungsgericht Niederlagen erleiden möchte.“
Foto: (c) duesseldorf.de_rat_CCD
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.