Professor Lynen referierte über Kunst und Recht
Prof. Dr. Peter M. Lynen Rechtsanwalt und ehemaliger Kanzler der Kunstakademie Düsseldorf hielt am 20. Januar in der Handwerkskammer Düsseldorf vor der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Düsseldorf (MIT) einen viel beachteten Vortrag über das ambivalente Verhältnis von Künstlern und Recht sowie über die Beziehung zwischen Kunst und Gesellschaft.
Kulturförderung ist für den Staat verpflichtend
Vielen ist nicht bekannt, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft den gleichen Stellenwert wie die Chemische Industrie hat. Dass die Künstler hier nicht selbstbewusster, auch als Unternehmer, auftreten, habe ihre Ursache in der „zerfaserten Lobby bis hin zur Kakophonie“ sagte Lynen. Dies wird beispielsweise evident bei der Kunst- und Kulturförderung. Der Staat sei zur Kulturförderung verpflichtet. Staat und Kommunen können daher nicht einfach Finanzmittel streichen, um sie für andere Aufgaben zu verwenden. Der neue Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel stellt ja gerade die städtische Kulturförderung für die verschiedenen Institute und Museen auf den Prüfstein.
Die Künstler und das Recht
Professor Lynen brachte in seinem Vortrag anschauliche Beispiele für das Verhältnis zwischen Künstler und Recht: So habe Professor Joseph Beuys in den 1970er-Jahren das Recht der Kunstfreiheit für sich in Anspruch genommen, gleichzeitig aber gegen seine Entlassung durch den damaligen nordrhein-westfälischen Wissenschaftsminister Johannes Rau. Rechtlich bedenklich sei die Tätigkeit von Wissenschaftlern als Gutachter. Lynen stellte die Frage, ob für Kunstexperten nicht Befangenheitsregeln gelten müssten. Schließlich entscheidet ihr Urteil ja, zum Beispiel darüber, wie hoch ein Kunstwerk in einer Auktion gehandelt wird. Dass Gutachter haftbar gemacht werden, ist eher ungewöhnlich. Denn, dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere davon, was konkret vereinbart worden ist.
In der anschließenden Diskussion kritisierte der MIT-Vorsitzende Norbert Hüsson, dass der Betriebshof Steinberg jetzt doch wieder der Rheinbahn zur Verfügung stehen soll. Leichtfertig werde die Existenz der Künstlerateliers in Frage gestellt. Bisher sei Düsseldorf ein Anziehungspunkt für Investoren gewesen, fehlende Planungssicherheit sei Gift für Investitionen.
Für Kunsthandlungen und Galleristen könnte das neue Kulturgüterschutzgesetz zum Problem werden. Friedrich G. Conzen jun. sieht hierin „eine Verkomplizierung von Handelsprozessen und neue Handelshemmnisse“ für den deutschen Kunstmarkt. Lynen hingegen ist der Auffassung, dass die Aufregung um die derzeitige Gesetzgebungsnovelle nicht immer gerechtfertigt sei, denn Angesichts der Notwendigkeit nationaler und internationaler Regeln des Kulturgüterschutzes und der enormen Grauzone illegalen Kunsthandels müssten die einzelnen Vorschriften sorgfältig auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Auf Vorschlag von Dr. Köster soll geprüft werden, inwieweit man noch auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen könne.
Autor:Norbert Opfermann aus Düsseldorf |
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