Pragmatische Sachpolitik für die Düsseldorfer Bürger bleibt unser Auftrag
In der letzten Ratsversammlung hatte die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER zu verschiedensten Themen Fragen an die Fachverwaltung gestellt, die diese in unterschiedlicher Intensität beantwortete. Deshalb stellten wir noch Nachfragen, die nun auch beantwortet wurden.
Zu verschobenen Behandlungen bzw. Operationen in Düsseldorfer Krankenhäusern:
1.) In der Antwort zur Frage 1 wird erklärt, dass „laut Rückmeldungen der Kliniken es sich bei allen verschobenen bzw. abgesetzten Behandlungen und Operationen stets um nicht dringliche Fälle [handelte]. Notfallbehandlungen sowie dringliche Behandlungen wurden zu jedem Zeitpunkt umgehend durchgeführt.“ In der Presse wird seit Monaten berichtet, dass „vor allem im orthopädischen Bereich es derzeit verstärkt zu OP-Absagen [kommt]. Aber auch Krebs- oder Herzkranke müssen mitunter längere Zeit auf ihre stationäre Behandlung warten. Dabei geht es nicht nur darum, dass Operationen verschoben werden. Vielmehr fallen auch andere wichtige medizinische Maßnahmen aus (z.B. im diagnostischen Bereich).“ Quelle = https://www.anwalt.de/rechtstipps/op-absage-wegen-corona-und-jetzt-195395.html
Auch die weiteren Ausführungen in diesem – und anderen Veröffentlichungen – sind lesens- und nachdenkenswert.
Nachfrage: Wie konkret stellen alle im Stadtgebiet Düsseldorfs vorhandenen Krankenhäuser nun sicher, dass in allen Bereichen wieder Operationen und weitere, wichtige medizinische Maßnahmen, wie z.B. im diagnostischen Bereich wieder allen Behandlungswilligen zukommen?
2.) Wie konkret werden alle im Stadtgebiet Düsseldorfs vorhandenen Krankenhäuser nun ab 15. März 2022 die Behandlungs- und Operationskapazitäten gewährleisten, da noch immer Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen keine Nachweise über eine vollständige Impfung oder Genesung vorgelegt haben bzw. werden?
Antworten:
Die Kliniken stehen, wie bereits ausgeführt, im permanenten Austausch untereinander. Damit wird laut Auskunft der Kliniken eine bestmögliche Abdeckung bestehender Bedarfe erreicht. Darüber hinaus werden die hauseigenen Krisenstäbe auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass Operationen und weitere wichtige medizinische Behandlungen stattfinden, indem die Behandlungskapazitäten bedarfsgerecht gesteuert werden.
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf erfüllt bei der Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine gesetzliche Aufgabe. Bereits jetzt gibt es aber einen Erlass des Landes (Vgl. „Erster Erlass zur Anwendung des § 20a IfSG“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW vom 18. Februar 2022 sowie Pressemitteilung des MAGS, abrufbar unter: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/kommunen-erhalten-fahrplan-fuer-einrichtungsbezogene-impfpflicht ), der entsprechende Ausnahmeregelungen vorsieht, die einen Fortbetrieb von Einrichtungen ermöglichen. Hierzu wird jeder Fall einzeln geprüft und bewertet. Bei der Entscheidung ist neben den personenbezogenen Aspekten auch die konkrete Situation in der Einrichtung bzw. dem Unternehmen zu berücksichtigen.
Zum Zustand der Hundeauslauf- und Hundefreiflächen in Düsseldorf:
1.) In den Antworten der Verwaltung ist nachzulesen, dass für die Instandhaltung das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zuständig ist, Hundeauslaufflächen jedoch ein freiwilliges Angebot der Stadt Düsseldorf sind. Auf den Internetseiten der Stadt ist zu lesen, dass „viele Hundehalter [sich] fragen, wo sie ihren Hunde von der Leine lassen dürfen. Damit die Tiere den notwendigen Auslauf bekommen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf über dreißig Hundeauslaufplätze angelegt. Auch auf Privatflächen oder auf dem Gelände von Hundevereinen heißt es: "Leine los". … Vier Hundefreilaufflächen ergänzen das Angebot der bestehenden Auslaufflächen. Diese recht großzügigen Flächen sind im Gegensatz zu den Auslaufplätzen nicht eingezäunt, sie sind mit Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Plätze befinden sich alle außerhalb bestehender Grünanlagen, auf Flächen die derzeit ungenutzt sind.“ Quelle = https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/hundeauslauf.html
Nachfrage: Wenn es sich bei Hundeauslaufflächen um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt, sollte dann nicht klarer und deutlicher kommuniziert werden, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt nur „freiwillig“ für die Instandhaltung zuständig ist und das interessierten bzw. engagierten Hundebesitzern Boden und Sand nur „freiwillig“ zur Verfüllung von Bodenlöchern zur Verfügung gestellt wird, im Übrigen die Nutzer der freiwillig zur Verfügung gestellten Hundeauslaufflächen eigenverantwortlich für Erhalt, Pflege und Wartung zuständig sind?
2.) Wie konkret wird die Stadtverwaltung den Düsseldorfer Hundeliebhabern und Tierhaltern verdeutlichen, dass ihr zwar der Bedarf für Hundeauslaufflächen, insbesondere in dichter besiedelten Stadtquartieren bekannt ist, in 2022 und den Folgejahren auch weitere Flächen geschaffen werden, dies jedoch alles freiwillig geschieht und die Hundebesitzer für Erhalt, Pflege und Wartung zuständig sind?
Antworten:
Die Ausweisung von Hundeauslaufplätzen ist ein freiwilliges Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Freiwilligkeit besteht darin, ein entsprechendes Nutzungsangebot anzubieten und aufrecht zu erhalten. Grundsätzlich ist das Gartenamt für den Erhalt, die Pflege und die Wartung der Anlagen im Rahmen der Eigentümerverantwortung zuständig. Innerhalb dieser Verantwortlichkeit wird eine Grundpflege sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt. Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Nutzer*innen nicht erfolgen. Eine Unterstützung in Form einer Pflegepatenschaft (z.B. kleinere Bodenmodellierungen) wird vom Gartenamt begrüßt. Eine Überarbeitung der Internetseite https://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/hundeauslauf.html ist hierzu vorgesehen. Neu geschaffene Hundeauslaufflächen werden über städtische Pressemeldungen kommuniziert.
Zur Bilanz der Flächenversiegelung im Stadtgebiet:
Wann und wie wird die Stadtverwaltung Düsseldorf dafür sorgen, dass Flächenver- bzw. -entsiegelungen erfasst und dann auch graphisch, detailiiert und in Tabellen aufgeschlüsselt werden und, wenn für die Erfüllung Beschlüsse der Kommunalpolitik erforderlich sind, bis wann wird die Stadtverwaltung eine entsprechende Vorlage in welches Gremium einbringen?
Antwort:
Eine statistische Erfassung von Flächenver- bzw. entsiegelungen ist derzeit weder seitens des Gartenamtes und des Umweltamtes, noch des Stadtplanungsamtes vorgesehen.
Zum Genehmigungsverfahren „Kaiservillen Kaiserswerth“:
Wann, wie und wo konkret erfolgt welcher Ausgleich für die 37 satzungsgeschützten und gefällten Bäume Bauvorhaben Leuchtenberger Kirchweg 53, 53a-h und 53 j-l?
Antwort:
Über die Baumfällungen wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf entschieden. Entsprechend der regelmäßigen Vorgehensweise werden für zu fällende Bäume konkrete Ersatzpflanzungen auf dem betroffenen Grundstück gefordert. Sofern dies nicht in ausreichendem Maß erfolgen kann, wird der Rest als Wertersatz gefordert. So ist es auch hier geschehen. Es wurden Ausgleichspflanzungen beziehungsweise Ausgleichszahlungen festgesetzt.
Die Pflanzungen sind - soweit möglich - auf dem jeweiligen Baugrundstück nach Beendigung der Baumaßnahme vorzunehmen. Falls dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Diese Beträge werden zweckgebunden für Ersatzpflanzungen eingesetzt - nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der vorgenommenen Baumfällungen.
Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Ja, wenn die in der Ratsversammlung gegebenen Antworten der Fachverwaltung Fragen offen lassen, fragen wir nach. Ob die Antworten nun in jedem Fall zur Erhellung beitragen, möchte jeder bitte für sich beurteilen; siehe beispielsweise die Antwort auf die Frage, wann, wie und wo konkret erfolgt welcher Ausgleich für die 37 satzungsgeschützten und gefällten Bäume!
In den nächsten Monaten werden wir sehen, ob es politische Mehrheiten für eine statistische Erfassung von Flächenver- bzw. entsiegelungen gibt – oder nicht.
Pragmatische Sachpolitik für die Düsseldorfer Bürger bleibt unser Auftrag.“
Foto: privat
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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