Politischer Sprengstoff – Kanal-TÜV/Dichtheitsprüfung – in NRW

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Politischer Sprengstoff – Kanal-TÜV/Dichtheitsprüfung – in NRW
Am heutigen Mittwoch soll eine neue Verordnung zur Dichtheitsprüfung von Kanal-Anschlüssen im Umweltausschuss beschlossen werden.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1131.pdf
In Kürze wird der „Kanal-TÜV“ dann noch formal im Plenum verabschiedet.
Obwohl bislang kein wissenschaftlicher Beweis erbracht wurde, dass Lecks in Abwasserleitungen das Trinkwasser belastet, werden Eigentümer für Prüfungen und Sanierung von Kanälen kräftig zur Kasse gebeten.
Eine Sanierung kann dann schnell mal 20.000-25.000 Euro kosten und darin sind die Wiederherstellungskosten für Wohnraum und Gartenanlage noch nicht enthalten.
Das kann existenzgefährdend sein!
Eine ewige Baustelle auf unseren Grundstücken.
Ein Monitoring wurde von der Landesregierung ebenfalls beschlossen. Dieses läuft bis 2017, hier soll festgestellt werden ob unsere Abwasserleitungen überhaupt Boden und Grundwasser verunreinigen. Aber die ersten tausende von Grundstückeigentümern sollen schon bis 2015 geprüft/saniert haben. Das geht gar nicht!
Außerdem haben die Kommunen freie Hand, auch Prüfungen außerhalb von Wasserschutzgebieten festzulegen.
Die fast 80 Bürgerinitiativen in NRW werden ihren Widerstand gegen die Dichtheitsprüfung aufrechterhalten.
Gründen auch Sie in ihrer Stadt/Gemeinde eine Bürgerinitiative gegen diesen Wahnsinn.
Viele wichtige und informative Informationen auf:
http://alles-dicht-in-nrw.de/


Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
4 Kommentare
Josef Hovenjürgen zur rot-grünen Dichtheitsprüfung: Bevormundungspolitik macht an der Haustür nicht Halt
(BPP) Als „weiteres, typisches Beispiel für die Bevormundungspolitik der Grünen“ hat der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Josef Hovenjürgen, die Umsetzung der rot-grünen Dichtheitsprüfung bezeichnet, über die der Umweltausschuss des Landtages heute beraten wird. Auf der Tagesordnung steht der Entwurf einer Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen. Hovenjürgen: „Trotz gegenteiliger Schönrederei von Rot-Grün werden weiterhin abertausende Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten unter Generalverdacht gestellt. Auf sie kommen horrende Kosten zu. Der Begriff »Selbstüberwachung« suggeriert Harmlosigkeit, aber in Wahrheit drohen – laut amtlichen Angaben – Kosten für Kontrolle und Sanierung von durchschnittlich 2.000 bis 5.000 Euro.“
Der CDU-Umweltexperte wies darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen mit seiner Zwangsprüfung bundes- und europaweit einen Sonderweg beschreite. „Beim rot-grünen Kanal-Tüv schießt die rot-grüne Landesregierung weit übers Ziel hinaus. Denn nach wie vor gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis, dass Lecks in Abwasserleitungen das Trinkwasser belasten.“ Hovenjürgen wies auf den Gesetzentwurf von CDU- und FDP-Fraktion hin, der eine bürgerfreundliche Lösung vorgesehen hatte: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Eine Dichtheitsprüfung soll aber nur dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Boden-, Wasser- oder Umweltverschmutzung vorliegt.“
Norbert Neß
Pressesprecher
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 / 884 - 2213
Fax 0211 / 884 – 3313
eMail norbert.ness@landtag.nrw.de
Quelle:
http://bundespresseportal.de/nordrhein-westfalen/item/16471-josef-hovenj%C3%BCrgen-zur-rot-gr%C3%BCnen-dichtheitspr%C3%BCfung-bevormundungspolitik-macht-an-der-haust%C3%BCr-nicht-halt.html
siehe dazu auch:
WICHTIG-42.Plenarsitzung
TOP 15
http://alles-dicht-in-nrw.de/index.php/2012-11-29-18-09-38/icalrepeat.detail/2013/10/17/51/-/wichtig-42-plenarsitzung
Drucksache 16/4174
Vom 10.10.2013 Ausgabedatum 11.10.2013
Beschlussempfehlung und Bericht
Entwurf einer Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw
7 Seiten
Urheber: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Auszug:
B
Beratungund Abstimmung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
hat den Entwurf einer Verordnung
zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen -Selbstüberwachungsverordnung Abwasser -SüwVO Abw
-Vorlage 16/1131 –
in seiner Sitzung am 9. Oktober 2013 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN unverändert angenommen.
Quelle:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4174.pdf