„Operation Taschen voll“ im Landtag NRW
„Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ – na das wurde aber auch mal Zeit.
Ohne Ehrenamtler läuft nichts, und freiwillige Helfer rennen sich oft genug an bürokratischen Mauern die Köpfe ein. Kann doch nur gut sein, dass der Landtag da jetzt endlich mal was unternimmt. Oder?
Wäre der schöne Titel nicht reinstes Orwell’sches Neusprech, das einen skandalösen und antidemokratischen Vorgang wie aus der schlimmsten Bananenrepublik verschleiert.
Worum geht es in Wirklichkeit?
Um die Politiker auf kommunaler Ebene zu belohnen, beschließt das Parlament die Erhöhung ihrer Bezüge. Aber davon sollen natürlich möglichst nur die eigenen Parteigänger profitieren. Um eine lästige “echte” Opposition durch kleinere Gruppen und Parteien kaltzustellen, führt man darüber hinaus höhere Prozenthürden bei Kommunalwahlen ein. Das Ganze wird natürlich schön verpackt – in der Öffentlichkeit geht es um “die Rettung der Demokratie”.
Die deutsche Öffentlichkeit würde solche Ideen in anderen Staaten umgehend als Vetternwirtschaft und Korruption brandmarken. Sie stammt aber nicht von einem autokratischen Potentaten, sondern es handelt sich um den kombinierten Effekt zweier gemeinsamer Anträge von SPD, CDU und Grünen im Landtag NRW.
Im Antrag „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ werden die Altparteien am späten Nachmittag des 1.10. alles Nötige in die Wege leiten, um die Aufwandsentschädigungen von Kommunalpolitikern und ihrer Fraktionen zu erhöhen. Um nichts anderes geht es nämlich in diesem Antrag – nur ums Geld. Nicht genug damit, dass die Altparteien die Attraktivität politischer Mitarbeit mit ihrer Bezahlung gleichsetzen: Die Absicht ist natürlich vor allem, den eigenen Mandatsträgern einen finanziellen Gefallen zu tun. Überdies kann man davon ausgehen, dass ein Teil davon in Form erzwungener Parteispenden an der Verfassung vorbei auch noch direkt ins Parteisäckel wandert. Denn so funktioniert die “indirekte Parteienfinanzierung” hierzulande.
Besonders pikant wird die Angelegenheit im Zusammenhang mit der Wiedereinführung der kommunalen Sperrklausel in Form einer 2,5%-Hürde. Diese wird als „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz)“ebenfalls am 1.10. durchgewunken werden, nur ein paar Stunden vor dem anderen Antrag.
Das Ziel ist klar: Man will lästige Kleinparteien und Initiativen aus den Räten heraus bekommen, um den eigenen Leuten anteilig höhere Bezüge zuschustern zu können.
Unserer Meinung nach ist das nicht nur undemokratisch, es ist in höchstem Maße verachtenswert. Und das nicht deswegen, weil es uns als an der einen oder anderen Stelle selbst erwischen könnte – es geht ums Prinzip. Die Signalwirkung, die für den Wähler von einer solchen Sperrklausel ausgeht, ist vor allem „wähle keine Einzelbewerber oder Kleinparteien, weil die vermutlich nicht über 2,5% der Stimmen kommen, womit auch deine Stimme verpufft“. Die politische Landschaft in den Kommunen wird ohne Not künstlich ausgetrocknet. Gerade dort, wo eigentlich Platz sein sollte für Diskussion und Diskursfindung. Gerade dort, wo es eigentlich darauf ankäme, die Bürgerschaft mit allen Facetten ihrer politischen Meinung zu vertreten.
Im Übrigen: Wie man praktisch in allen Räten erleben kann, finden Bürgermeister und regierende Parteien letzten Endes schon genug Möglichkeiten, um Einzelvertreter und Gruppen ohne Fraktionsstatus aus dem politischen Prozess auszuschließe und sich der Debatte mit ihnen gar nicht erst stellen zu müssen. Das ist auch kein professionell demokratisches Verhalten und mit Sicherheit nicht im Sinne eines bürgerorientierten Gesellschaft. Für die betroffenen Gruppen, die sich zumeist mit kleinem Stab aus Ehrenamtlern weitaus härter einarbeiten müssen als die Altparteien mit ihren eingespielten, bezahlten Teams, ist das mehr als frustrierend. Davon findet sich aber im vorliegenden Antrag zur “Stärkung des Ehrenamts” kein Wort.
Autor:Uwe Fischer aus Marl |
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