Nebenvereinbarungen CDU und Bündnis 90/Grüne?
OB Keller: Der Verwaltung sind keine Nebenvereinbarungen Nebenabreden bekannt
Seit Jahren ist es üblich, dass Koalitions- oder Kooperationspartner neben dem offiziellen Papier auch in Nebenvereinbarungen Absprachen treffen. Erinnert sei beispielsweise an die Verabredungen zwischen ÖVP und GRÜNEN in Sidelettern in Österreich, an Nebenabreden beim Koalitionsvertrag von Bündnis 90 / Grüne und CDU in Baden-Württemberg oder an die Vereinbarungen von SPD, Bündnis 90 / Grünen und FDP in Düsseldorf, 2014 bis 2020.
Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung,
1.) Welche Nebenvereinbarungen bzw. Nebenabreden aus der Kooperation von CDU und Bündnis 90 / Grüne für die Periode 2020 bis 2025 sind der Verwaltung bekannt?
2.) Wann und wie werden die aus der Antwort zu Frage 1 benannten Nebenvereinbarungen bzw. Nebenabreden umgesetzt?
3.) Welche Beschlüsse müssen im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mehrheitlich beschlossen werden, um gemäß der Antwort auf Frage 2 die Umsetzungen realisieren zu können?
Für die Verwaltung antwortete Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Der Verwaltung sind keine Nebenvereinbarungen bzw. Nebenabreden bekannt.“
„Ist das möglich? Einige Beteiligte von CDU und Bündnis 90 / Grünen sind einerseits politisch tätig, anderseits beruflich auch Teil der Stadtverwaltung. Wie wird das Wissen im Kopf im täglichen Arbeiten getrennt? Und wenn das gelingen sollte, warum wird dann doch entsprechend den Nebenvereinbarungen bzw. Nebenabreden versucht, im Tagesgeschäft entsprechend zu handeln? Nun, dies weiterhin zu beobachten und kritisch zu begleiten ist eine der Aufgabe der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.“
Foto: pixabay
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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