NRW will mehr direkte Demokratie wagen.

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Die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen in den
nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen wird erleichtert, und
die für den Erfolg eines Bürgerentscheids maßgeblichen Quoren werden gesenkt.

„Mit der Stärkung der Bürgerbeteiligung haben Bürger bessere Chancen, ihr
Anliegen durchzusetzen und auf die Kommunalverwaltung gestaltend einzuwirken“, erklärte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger, nachdem die
Landesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat.Künftig ist eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung vorgesehen, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So wird verhindert, dass Bürgerbegehren weiter an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen darüber, ob
Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, einem Bürgerbegehren zugänglich
sein sollen. „Damit wird in einem Kernbereich kommunaler Entwicklung und
Gestaltung eine politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht,
die die schon jetzt bestehende Beteiligung der Öffentlichkeit  in
Bauplanungsverfahren ergänzen kann“, sagte Innenminister Jäger.

Wenn Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine Stichfrage geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen kann.In NRW haben die Bürgerinnen und Bürger seit 1994 das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie seitdem Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld. Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls an die Stelle der Entscheidung des Rates oder des Kreistages. Bisher gilt:

Bei einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die das Begehren unterstützten, in allen Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl einheitlich 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen. Innenminister Jäger: „Dies hat jedenfalls in großen Kommunen erfolgreiche
Bürgerentscheide häufig verhindert.“ Das ursprüngliche Quorum soll
zukünftig nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen zukünftig 15 Prozent ausreichen, in größeren sogar nur noch zehn Prozent.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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