Moderate Preisgestaltung gefordert:

Garath. Die Stadtwerke stellen die Fernwärmeabrechnung um. Die Mieter zahlen nicht mehr die umstrittene Pauschale, sondern ihren Verbrauch.
Stadtwerke Sprecherin Christina Näckel äußerte sich gegenüber den Medien, dass jeder Mieter bald einen Einfluss auf seine Kosten habe“.
Das ist zumindest unter dem Gesichtspunkt zu bezweifeln, dass ein energiesparender Effekt in erster Linie nur dadurch erreicht werden kann, wenn die Haus- und Wohnungsvermieter entsprechend energetische Sanierungen vornehmen. Denn in Häusern mit alten Heizungen, minimalen Dämmungen und undichten Fenstern müsste der sparwillige Mieter seine Heizungen abschalten, damit er keine Überraschung am Jahresende erlebt.
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, die Betriebskosten von Gemeinschaftsheizungen nach dem Verbrauch der einzelnen Nutzer abzurechnen. Zum einen sollen die Mieter veranlasst werden, Energie einzusparen und zum anderen käme es zu einer angeblich gerechten Verteilung der Heizkosten. Aber um effektiv Energie einsparen zu können, ist die Dämmung von Gebäuden ein sehr wichtiges und zentrales Thema. In Garath gibt es viele Gebäude aus den 60´er Jahren, dessen energetische Voraussetzungen nicht den heutigen Standards entsprechen. Für Gebäude, die bereits vorhanden sind, gilt zudem weiterhin das Prinzip des Bestandsschutzes. Das heißt, dass kein Eigentümer zu Nachbesserung gezwungen werden kann. Ausnahmen gibt es z. B. nur beim Wärmeschutz von Dachböden und etwa ungedämmten Warmwasserrohren.

Preisgestaltung:

„Dem Mieter nützt es nichts, wenn Wohnungen durch höhere Nebenkosten unattraktiv werden“, sagt Manfred Franck, Geschäftsführer der Rhein-Wohnungsbau. Bei hohen Nebenkosten müssten die Gesellschaften mitunter die Miete senken, um Mieter zu halten, erklärt SWD-Vorsitzender Jürgen Heddergott. Dadurch fehle aber Geld für energetische Sanierungen. Heddergott und Franck schlugen den Stadtwerken vor, in sanierten Häusern, in denen wenig Energie verbraucht wird, wie in der Innenstadt einen geringeren Heiz-Grundbetrag zu verlangen. So könnte die Miete gleich bleiben. „Und das wäre eine Motivation für uns zu sanieren“, so Heddergott in einem Gespräch mit der Rheinischen Post.

Der Lageausgleich:

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der lagebedingt unterschiedliche Wärmebedarf der einzelnen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Hierdurch fühlen sich Mieter von exponiert liegenden Wohnungen (Außenwände, Keller und Dachgeschoss) benachteiligt, da der Energiebedarf dort höher ist und somit auf höhere Heizkosten umgelegt wird. Noch hat der Verordnungsgeber vermieden, einen "Lageausgleich" in Form von Reduktionsfaktoren vorzunehmen, wie sie in anderen europäischen Ländern (Polen, Österreich, Schweiz) angewendet werden. Hier muss zugunsten der benachteiligten Mieter unbedingt nachgebessert werden, wenn es gerecht zugehen soll. Grundsätzlich halte ich die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für ein gerechtes Abrechnungsverfahren. Aber die Bedingungen müssen für alle Mieter gleich sein.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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