Männliche Küken dürfen in Deutschland weiter geschreddert werden

Düsseldorf, 13. Juni 2019

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute seine Entscheidung zur Tötung männlicher Küken verkündet.

Geklagt hatten zwei Betriebe, die Hühnereier bebrüten, denn ihnen wurde die Tötung der männlichen Küken untersagt, weil dies ohne vernünftigen Grund erfolge und daher gegen das Tierschutzgesetz, § 1 Absatz 2, verstoße.

Die Betriebe argumentierten, dass die Bruteier von Hennen aus Zuchtlinien stammen, die auf eine hohe Legeleistung angelegt sind. Da die männlichen Hühner vergleichsweise klein und für die Fleischproduktion wenig geeignet sind, werden sie schon kurz nach dem Schlüpfen getötet.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Wir sind über diese Entscheidung sehr enttäuscht. Gilt Artikel 20a Grundgestz, Tierschutz, nicht?

In Deutschland werden JEDEN Tag über 100.000, jedes Jahr über 45 Millionen männliche Küken aus ökonomischen Gründen aussortiert, geschreddert oder vergast. In der Europäischen Union werden jährlich über 330 Millionen Eintagsküken, weltweit jährlich rund 2,5 Milliarden getötet! Das sind fast 7 Millionen – jeden Tag!“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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