Laumann´s Wahlkampf oder ...

Staatssektretär Karl-Josef Laumann, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, schreibt laut Pressbericht vom 27.1.2017 an alle 27.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen.

In den Brief will er Chancen aufzeigen, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Er nennt vor allem flächendeckend faire Löhne , weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.

Und zum Schluss wird relativiert: Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen.

Erinnern wir: am 1. Dezember 2016 wurde das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vom Bundestag beschlossen. Künftig sollen dadurch auch nicht-tarifgebundene Einrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern einfacher Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus durchsetzen können. Damit werden die privaten Betreiber gestärkt. Die Großbetreiber (Konzerne) wachsen Umsatz mäßig jährlich bis zu 100 Prozent.

Pflegekassen und Sozialhilfeträger müssen diese künftig grundsätzlich als wirtschaftlich anerkennen und entsprechend finanzieren, meldet das Bundesgesundheitsministerium. durch Karl-Josef Laumann.

Nach welchem Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten die Entlohnung oder doch nur den Pflegemindestlohn.

Die Kostenträger erhalten auf der anderen Seite ein Nachweisrecht, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Dieses Nachweisrecht steht auf dem Papier. Die Vorlage testierter zeitnaher Bilanzen wird für die Verhandlung nicht gefordert.

Die Umsetzung erfolgt auf Länderebene. Verhandlungsführer sind die Pflegekassen einerseits und die Einrichtungsträger andererseits, es wird ein Vertrag zu Lasten der Bewohner (Dritter) abgeschlossen. Die örtliche Kommunalaufsicht, WTG-Behörde (vormals Heimaufsicht) kommt oft nicht einmal der geforderten Veröffentlichung der geprüften Heime nach.
Welcher Bewohner wird nachträglich die Einsicht erhalten, einklagen und wie soll er einen Vermögensschaden nachweisen.

Wer ist nicht für gut ausgebildete, gerecht entlohnte Pflegekräfte bei humanen Arbeitsbedingungen. Nur so können pflegebedürftige Menschen vor schlechter oder unsachgemäßer Pflege geschützt werden, diese Forderungen werden alle Parteien unterschreiben.

Wer kontrolliert und setzt um?

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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