Land senkt die Hürden für Volksbegehren - Innenminister Jäger: "Instrumente unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt"

Für die Bürgerinnen und Bürger in NRW wird es künftig einfacher, sich auf
Landesebene unmittelbar an der politischen Willensbildung zu beteiligen: Der
nordrhein-westfälische Landtag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die
formalen Hürden für Volksbegehren senkt. „Volksbegehren eröffnen den
Bürgerinnen und Bürgern in NRW die Möglichkeit, den Gesetzgeber auf direktem
Wege zu einem konkreten Gesetzesvorhaben zu veranlassen“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger heute (22.12.) in Düsseldorf. „Als Instrument
unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen sie dazu bei, dass Demokratie
lebendig bleibt.“ Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in
NRW Unterstützungsunterschriften von etwa einer Million Stimmberechtigten
vorlegen. Das verabschiedete Gesetz erleichtert die Unterschriftensammlung: So
wird die Frist für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf
achtzehn Wochen verlängert. Daneben wird eine freie Unterschriftensammlung
zugelassen, für die den Initiatoren ein ganzes Jahr zur Verfügung steht.
„Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die notwendige
Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“, erklärte der Minister.
Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt hätten in der
Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle dargestellt. Laut Jäger sind
die neuen Erleichterungen ein erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen.
„Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe
Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das derzeit geforderte
Quorum von etwa einer Million Stimmen sei zu groß. Absenken lässt sich das
Quorum aber nur durch eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung.
„Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens erforderlich“, führte der
Minister aus. „Wir werden weiter daran arbeiten.“ Seit der Übernahme der
Regierungsgeschäfte im Juli 2010 setzt sich die Landesregierung dafür ein,
dass die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt
werden. Anfang Dezember hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Hürden
für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. „Nicht
theoretische Optionen entscheiden über die Qualität von Demokratie, sondern
die tatsächliche Beteiligung der Menschen“, betonte der Minister.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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