Land deckt Einnahmeausfälle bei Kindergartenbeiträgen - Kommunalminister Jäger: Kommunen dürfen Entlastung an die Eltern weitergeben

Das Land sorgt dafür, dass die Städte und Gemeinden durch das beitragsfreie
dritte Kindergartenjahr keine Einnahmeausfälle haben. Dadurch dürfen auch
Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten die Beitragsfreiheit des letzten
Kindergartenjahres an die Familien weiterleiten. „Wir setzen das
Konnexitätsprinzip um. Jetzt erwarten wir von den Städten und Gemeinden, dass
sie die finanzielle Entlastung an die Eltern weitergeben“, stellte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (16. September) in Düsseldorf klar. Seit dem
Wegfall der Landesregelung zur Höhe der Kindergartenbeiträge beschließen die
Räte eigenverantwortlich ihre Beitragssatzungen für Kindergärten. „Die
kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir können die Städte und
Gemeinden rechtlich nicht zwingen, aber wir vertrauen darauf, dass die Räte bei
der Festsetzung der Beiträge das Wohl der Familien fest im Blick haben“,
sagte Jäger.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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