Lärmschutzklage Angermund gegen Deutsche Bahn wird Mittwoch gerichtlich verhandelt

(c) Initiative Angermund, 11.06.2017
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Düsseldorf, 28. August 2019

Am Mittwoch, dem 28. August 2019 wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Frau Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund, gegen die Bundesrepublik Deutschland, das Eisenbahnbundesamt, zur Verpflichtung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen (59 dB A am Tag und 49 dB A in der Nacht) verhandelt.

Frau Wagner und die Initiative Angermund argumentieren, dass die Baumaßnahmen der letzten rund 100 Jahre (drittes und viertes Gleis, Elektrifizierung, neue Signaltechniken) nie planfestgestellt worden sind. Die Deutsche Bahn hält im Wesentlichen mit dem Argument Bestandsschutz dagegen.

Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Das Lärm kracht macht, ist hinlänglich bekannt. Es wird interessant sein, zu erfahren, wer wie argumentiert und wie dieses Gerichtsinstanz dann ihr Urteil begründet. Durfte die Deutsche Bahn im Laufe von 170 Jahren ohne Planfeststellungsverfahren von einem Gleis mit Dampflokbetrieb auf vier Gleise mit ICE 200km/h ausbauen? Ist die Deutsche Bahn, die derzeit rund 500 Züge jeden Tag rund um die Uhr durch Angermund fahren läßt nicht verpflichtet, 59 bzw. 49 dB A einzuhalten?

Und was ist zu den vom Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation im Oktober 2018 empfohlenen, noch niedriegeren Grenzwerten für Schienenverkehrslärm (<54 dB A am Tag und <44 dB A in der Nacht) zu sagen?

Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER unterstützt in Düsseldorf alle, die gegen Lärm ankämpfen, egal, ob dieser von der Bahn, vom Flugzeug, vom Auto, vom Schiff oder sonstwo herrührt. Die Grundrechte „Würde des Menschen“ und „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes absichtsvoll gleich zu Beginn in den Artikeln 1 und 2 niedergeschrieben.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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