Kommunal-Soli: Klage von 72 Kommunen eingereicht
Die Verfassungsbeschwerde nordrheinisch-westfälischer Kommunen gegen den Kommunal-Soli der Landesregierung ist fristgerecht am Freitag, 5. Dezember, beim Verfassungsgerichtshof in Münster und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden.
Das teilte die bei der Stadt Düsseldorf angesiedelte Geschäftsstelle der klageführenden Städte und Gemeinden mit. Die Federführung obliegt der Stadt Monheimam Rhein. In der 51-seitigen Klageschrift wird dargelegt, warum die Kommunen das NRW-Stärkungspaktgesetz, das sie mit Umlagen belastet, aus ihrer Sicht nicht mit der Landesverfassung für vereinbar halten.
In den Jahren 2014 bis 2022 würden den Beschwerdeführern insgesamt 775 Millionen Euro Finanzmittel entzogen. Daher soll das Gesetz rechtlich überprüft werden. Kläger sind 59 Kommunen, die bereits im laufenden Jahr zahlen mussten, sowie 13 weitere, die ab 2015 zahlen sollen. Die Klage wurde zur Fristwahrung parallel beim Bundesverfassungsgerichteingereicht für den Fall, dass der NRW-Verfassungsgerichtshof negativ entscheidet. Die beauftragte Kanzlei ist Dr. Ganteführer, Marquardt und Partner, Düsseldorf.
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