Keine Rückrufaktionen bei fehlerhaften Bescheiden im Jobcenter Wuppertal
Die Kosten der Unterkunft sind seit Jahren ein Schwerpunktthema vor den Sozialgerichten. Die Vorgaben der Jobcenter und Optionskommunen für eine „angemessene Miete“ weichen nicht selten von der Lebenswirklichkeit ab. Damit werden die existenzsichernden Leistungen für Betroffene z.T. erheblich zusätzlich belastet.
Es gehört zu den kranken Wucherungen des Hartz IV-Systems, dass Leistungsberechtigte in Räumungsklagen, Miet- und Energieschulden hineingetrieben werden und auch die Obdachlosigkeit wächst.
Zugegeben die Bestimmung der Angemessenheit von Wohnkosten ist nicht einfach zu ermitteln. Die Wohnräume sind verschiedenartig, die Wohnqualität der Immobilien unterscheiden sich und der soziale Wohnungsbau wurde über Jahre sträflich vernachlässigt. Deutschlandweit fehlt es aller wegen an bezahlbarem Wohnraum mit angemessener Verkehrsanbindung.
Sozialrechliche Überprüfung ist unvermeidbar
Nachdem das SG Dortmund als Erstinstanz das Konzept für den Märkischen Kreis offensichtlich nur oberflächlich durchgewunken hatte und der vorsitzende Richter die tatsächlich faktengestützte Prüfungsarbeit seinen Kollegen beim Landessozialgericht überlässt, wurden aus Wuppertal klarere Töne hörbar.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html#20
Mehrere Kammern des Sozialgerichts Düsseldorf hatten über Jahre wiederkehrend die KDU-Vorgaben für die 47.413 SGB II-Beziehenden in 24.158 Bedarfsgemeinschaften in Wuppertal (Stand Juni 2016) als unzureichend verworfen und den Klägern höhere Unterkunftskosten zugesprochen, - mit jahrelanger Verspätung, und ausschließlich nur für die Kläger versteht sich.
(Quelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/13297,
vom 28.10.2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Angemessene Unterkunftskosten im SGB II in Wuppertal)
https://kleineanfragen.de/nordrhein-westfalen/16/13571-angemessene-unterkunftskosten-im-sgb-ii-in-wuppertal
Urteilsanforderung im Jobcenter Wuppertal nach dem IFG
Grund genug einmal in die Entscheidungen hineinzulesen.
Einige der bekanntgewordenen Aktenzeichen wurden direkt beim Jobcenter Wuppertal angefordert. Es stellte sich heraus, dass ein Teil auch inzwischen in der Datenbank der Sozialgerichtsbarkeit veröffentlicht worden sind.
https://fragdenstaat.de/anfrage/urteile-zum-thema-schlussiges-konzept-bei-den-kosten-der-unterkunft-in-wuppertal-1/
Aber kurz nach meiner Zusammenfassung des Abfrageergebnisses erhielt ich eine mail vom Administrator des Portals. Beim Jobcenter Wuppertal hatte man sich an meiner Formulierung gestoßen:
„Inhaltlich ist festzustellen, dass das Jobcenter Wuppertal über viele Jahre Erwerbslose mit fehlerhaftem Zahlenmaterial um Zehntausende von Euro geprellt hat.“
Nun um weiteren Provokationen aus dem Weg zu gehen, wurde der Text vom Netz genommen und mein Zitat aus der Stellungnahme von Tacheles wurde auf den Link reduziert.
Meine neue Zusammenfassung lautet nunmehr so:
„Die Übersendung der Urteile erfolgte zeitnah und sehr kooperativ.
Die Vorgaben des Jobcenter Wuppertal über die angemessenen der Kosten der Unterkunft waren über Jahre künstlich kleingerechnet worden und hielten sozialgerichtlichen Überprüfungen letztlich nicht stand.
Wie viele Bedarfsgemeinschaften insgesamt finanziell geschädigt wurden, ist nicht bekannt gegeben worden. Es darf als sicher gelten, dass in den entsprechenden Zeiträumen, alle jene Bedarfsgemeinschaften betroffen sind, bei denen Mietsenkungsverfahren eingeleitet wurden und denen im Zuge der weiteren Bescheid Erteilung Nachforderungen bei den Nebenkostenabrechnungen und Heizkosten vorenthalten wurden.
Die Zahl der Mietsenkungsverfahren bleibt einer weiteren Anfrage vorenthalten.
Der Verein Tacheles e.V. veröffentlichte bereits am 06.02.2016 Anmerkungen zur neuen Wuppertaler KdU-Richtlinie: “
Die neue Anfrage „Mietsenkungsverfahren im Jobcenter Wuppertal von 2005-2017“ ist mittlerweile gestellt und ich bin sehr gespannt auf die Antwort. Dann kann ich die Gesamtheit der eingeleiteten Mietsenkungsverfahren Wuppertal und Märkischer Kreis gegenüber stellen.
Allegro macht‘s möglich
Ein Blick in das Benutzerhandbuch von Allegro, der Software zur Leistungsberechnung zeigt, dass sowohl der „Tatsächlicher Betrag“ als auch der „Anerkannter Betrag“ der Kosten der Unterkunft getrennt erfasst werden. Diese Form der Datenerfassung eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit zu Detailabfragen.
Die Auswahlliste ist automatisch mit der aktuellen Unterkunft vorbelegt.
(S. 82)
Zur Berechnung und Auszahlung werden die Eingaben in den Feldern „Betrag anerkannt“ herangezogen und kopfanteilig auf die Personen der Bedarfsgemeinschaft und der Haushaltsgemeinschaft verteilt.
(S. 83)
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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