Keine Hundewiese für Garath: Gartenamt will „Blümchenwiese“

Die Wiese vor dem Garather Schloss ist für Pferde ungeeignet. Es böte sich jedoch an, diese als  Hundewiese umzufunktionieren.
  • Die Wiese vor dem Garather Schloss ist für Pferde ungeeignet. Es böte sich jedoch an, diese als Hundewiese umzufunktionieren.
  • hochgeladen von Peter Ries

Garath: Das Gartenamt lehnte in der letzten BV-Sitzung den Antrag - an welchem sich die FWG, SPD, Grüne und Linke beteiligten - ab. Da das brachliegende, städtische Grundstück vor dem Garather Schloss sich als Hundeauslauf sehr gut zu eignen schien, wollten die Bezirkspolitiker wissen, ob es möglich sei, das Grundstück als Ersatz für die weggefallene Hundewiese auf der Koblenzer Straße bereitzustellen. Die ehemalige Hundewiese kann nicht mehr genutzt werden, weil sich dort die Traglufthalle für Flüchtlinge befindet.

Auf Einladung der Bezirksvertretung 10 berichtete Lutz Nöthen vom Gartenamt, dass er die Einrichtung einer Hundewiese ablehne, weil der Blick auf das Schloss nicht unterbrochen werden solle. Darüber hinaus sei die Wiese ein wichtiges Biotop, worauf Hunde wegen des Hundekots, der den Boden verseuchen würde, nichts zu suchen hätten.

Tatsache aber: Das Grundstück ist vollkommen verwahrlost und wird seit Jahren nicht mehr gepflegt. Darauf wachsen giftige Stauden, wie die Herkulesstaude und das ebenso giftige Kreuzband und Bärenklau, was aber nur für die Pferde giftig ist. Der ehemalige Pächter hat deswegen das Grundstück aufgegeben, weil er sie mit Chemie nicht behandeln durfte und es auch nicht wollte, weil der Mühlenbach in der Nähe fließt. Für das Grundstück kann sich Nöthen z.B. eine „Blümchenwiese“ vorstellen, umrandet mit einem schönen Jägerzaun. Diese Äußerungen, lassen den Schluss zu, dass das Gartenamt keinen Plan über die künftige Pflege und Verwendung des Grundstücks hat.

„Der Vorschlag der SPD, die Wiese bis zur endgültigen Entscheidung, was mit dem Grundstück passieren soll, als Hundewiese zu nutzen, ist zwar gut gemeint, beseitigt jedoch nicht das Problem; es wird nur verschoben. Darüber hinaus kann es bis zur sogenannten Renaturierung für eine evtl. „Blümchenwiese“ ohnehin mindestens zwei Jahre nicht genutzt werden – auch nicht als Hundewiese. Bis das Terrain an der Koblenzer Straße wieder frei wird, können Jahre vergehen. Und wenn sich für das Grundstück vor dem Garather Schloss vorher ein Pächter findet, oder die Stadt daraus eine „Blumenwiese“ machen sollte, kann weder diese als Hundeauslauffläche noch die auf der Koblenzer Straße genutzt werden. Damals hat man den Hundebesitzern eine Auslauffläche zugestanden; das sollte auch heute noch gelten, denn schließlich kassiert die Stadt ja auch Hundesteuer“, so Bezirkspolitiker Peter Ries (FWG) FREIE WÄHLER.

Info:

In Düsseldorf leben mehr als 20.000 angemeldete Hunde. es gibt jedoch nur 25 Auslaufflächen. In Garath und Hellerhof leben etwa 1000 – 1200 Hunde, für die Hundesteuer entrichtet wird.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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