Informationsfreiheitsgesetz

Seit einigen Jahren können Bürgerinnen und Bürger von Landes- und Kommunalbehörden leichter Informationen erhalten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein wichtiges direktes Instrument der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Dies gilt insbesondere in Zeiten einer wachsenden Skepsis der Bürger und Bürgerinnen hinsichtlich ihrer Beteiligungsmöglichkeiten im politischen System und der immer offenkundiger werdenden elektronischen Überwachung durch Nachrichtendienste.
Das Gesetz dient auch der Transparenz von behördlichem Handeln und der Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger und Bürgerinnen.
Die Ratsfraktion FREIE WÄHLER fragt daher in der kommenden Ratssitzung am 14. November an, wie die Möglichkeiten des Gesetzes von den Bürgern bisher angenommen wurden.

1. Wie häufig nahmen Bürgerinnen und die Möglichkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahr, und wie häufig wurden Anfragen abgewiesen?

2. In welchen Bereichen werden Informationen angefordert? (z.B. Wassergebühren, Abwasserbeiträge, Einblicknahme in Planungs- und Kalkulationsunterlagen etc.)

3. Wie hoch waren durchschnittlich die erhobenen Gebühren und wie häufig wurden die Gebühren erlassen, um soziale Härten zu vermeiden?

Autor:

Gretchen Baumgartner aus Düsseldorf

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