Informationen aus erster Hand zur Reform der Erbschaftssteuer

Dr. Guido Krüger, Andreas Ehlert (stellvertretender MIT-Vorsitzender), Norbert Hüsson (MIT-Vorsitzender), Hartmut Schauerte (MIT NRW).
  • Dr. Guido Krüger, Andreas Ehlert (stellvertretender MIT-Vorsitzender), Norbert Hüsson (MIT-Vorsitzender), Hartmut Schauerte (MIT NRW).
  • hochgeladen von Norbert Opfermann

Groß war das Interesse an der Veranstaltung „Erst kommt der Tod, dann das Erbe. Erbschaftssteuer und die richtige Strategie des Erbens“. Der Politiker Hartmut Schauerte und Rechtsanwalt Dr. Guido Krüger referierten am Montag, 24. Oktober im Haus der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf über das neue Erbschaftssteuergesetz.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung begrüßt grundsätzlich die Erleichterungen durch das neue Gesetz. Im Laufe des Abends wurde aber deutlich, dass auch die neue Gesetzgebung einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedeutet und auch diesmal keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben wird. So wird man sich in den nächsten Jahren auf eine weitere Novellierung einstellen müssen, sollte indessen aber die neue Gesetzgebung zu seinen Gunsten nutzen.

Ertrag aus der Erbschaftssteuer gering

Unter kaufmännischen Gesichtspunkten ist der Kosten-Nutzen-Faktor äußerst gering: Bei rund 5 Milliarden Euro Ertrag aus der Erbschaftsteuer steht dem ein Aufwand der Finanzbehörden von 2,8 Milliarden Euro gegenüber, das entspricht einem Kostenanteil von 56 Prozent! Die Abschaffung der Erbschaftssteuer scheitert derzeit aber vor allem am Widerstand der Länder.

Nötig wurde die Reform des Erbschaftssteuergesetzes, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Schauerte hat sich in der Vergangenheit immer wieder für eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Erbrechts und der damit verbundenen Erbschaftssteuer eingesetzt. Hartmut Schauerte erläuterte, dass die seinerzeitige alte Regelung der Unternehmenserbschaftssteuer eine zutiefst mittelstandsfeindliche Regelung mit einer enormen Belastung für mittelständische Unternehmer bedeutete. Er habe sich daher in der ersten Großen Koalition für eine Reform durchgesetzt. Gegen den Widerstand der SPD konnte dann 2008 eine erste Neuregelung durchgesetzt werden. Die Erleichterungen des damaligen Gesetzes haben zu einer deutlichen Erhöhung der katastrophal niedrigen Eigenkapitalquote geführt und einen enormen Investitionsschub ausgelöst. Das sei das wirksamste Mittelstandsförderungsprojekt gewesen, sagte Schauerte. Das gerade verabschiedete neue Gesetz zur Erbschaftssteuer war durch ein Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden. Die Verschonungsregeln mussten in einigen Punkten angepasst werden. Es sei dadurch nicht besser geworden, dennoch könne der Mittelstand damit leben, so Schauerte.
Hartmut Schauerte war von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und zusätzlich Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand. Bis 2013 war er Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU NRW

Auch neue Regelung verfassungsrechtlich fragwürdig

Rechtsanwalt Dr. Guido Krüger, Geschäftsführer der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf, sah dagegen grobe handwerkliche Fehler bei der Novellierung des Gesetzes. Auch das soeben verabschiedete Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen langen Bestand haben. Stattdessen werde das Gesetz zu einem weiteren erhöhten Verwaltungsaufwand und somit zu zusätzlichen Kosten für die Unternehmen führen. Insbesondere die Lohnsummenbindung sei sehr statisch ausgelegt. Sie greift bereits, wenn ein Unternehmen mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt. Muss ein Unternehmer aus konjunkturellen Gründen innerhalb des Betrachtungszeitraums von sieben Jahren vor dem Erbfall Mitarbeiter entlassen, wirke sich dies negativ auf die Berechnungsgrundlage aus.

Das Verschonungsvermögen falle dadurch geringer aus und erhöhe den Steuersatz. Zudem sei es überaus komplex und gesetzlich nicht sauber abgebildet, das nicht-begünstigte Verwaltungsvermögen zu berechnen. Hier kommt auf die Unternehmen zusätzlich notwendiger Beratungsbedarf zu. Auch die langen Betrachtungszeiträume (zwei Jahre vor der Schenkung/dem Erbfall) und der bis zu 20 Jahre dauernde Nachlauf stellen zusätzliche Anforderungen dar. Krüger hätte dagegen eine Regelung mit höheren Freibeträgen für Kinder und Ehegatten und darüber hinaus eine Flat-Tax von etwa 5 Prozent mit einer Stundung über zehn Jahre bevorzugt.

Dem konnte Hartmut Schauerte grundsätzlich beipflichten, aber bei den derzeitigen Mehrheiten und dem Widerstand der Länder sei eine andere Regelung nicht möglich gewesen. Die Unternehmen sollten die Möglichkeiten des neuen Gesetzes mit ihrem Anwalt und Steuerberater beraten, um die Erleichterungen, die das neue Gesetz immer noch bietet, entsprechend zu nutzen.

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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