Hundesteuersatzung verbessern – für die Hunde und für ihre Menschen
Düsseldorf, 15. Dezember 2019
In der nächsten Ratsversammlung stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER den Antrag, die Hundesteuersatzung mit Wirkung vom 1. Januar 2020 zu verändern.
Claudia Kürger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Wir beantragen, dass für jeden, aus dem Tierheim aufgenommen Hund, welcher ein Mindestalter von 8 Jahren erreicht hat, die Steuerbefreiung unbegrenzt gilt und das die geltende Steuerbefreiung für Hilfe-Hunde auch dasnn weiter gilt, wenn sie auf Grund des Alters oder der Gesundheit des Tieres nicht mehr entsprechend eingesetzt werden können.
Junge Welpen oder junge Hunde können in der Regel meist problemlos vermittelt werden. Ältere Hunde hingegen verbringen oftmals viele Jahre im Tierheim, unter Umständen bis an ihr Lebensende – das wollen wir ändern.
Jeder Hund der in einem Tierheim verweilt, kostet dem Tierheim und damit letztendlich den Düsseldorfer Steuerzahler einen unteren zweistelligen Betrag für Futter und Auslauf – täglich! Hinzu kommen Kosten für den Tierarzt, Fellpflege, Hundetraining usw..
Personen, die einen älteren Hund aus dem Tierheim aufnehmen, leisten so einen aktiven Dienst am Tierschutz, entlasten gleichzeitig finanziell die Stadt und werden damit in der Folge für ihr soziales Engagement belohnt. Eine klassische „Win-Win“ Situation die einen Anreiz darstellen wird, einen älteren Hund aus dem Tierheim aufzunehmen.
Eine Hundesteuerbegünstigung für den Dienst am hilfsbedürftigen Menschen zu beenden, sobald der Hund alt und krank wird, ist verachtenswert und an Diskriminierung nicht mehr zu überbieten. Niemand würde sich wagen, so einen Menschen zu behandeln.
Wir hoffen, dass der Stadtrat mit großer Mehrheit diesen Veränderungen in der geltenden Hundesteuersatzung zustimmen – für die Hunde und für ihre Menschen.“
Foto: pixabay
Autor:Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf |
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