Hund riss Rehwild – Verwaltung hat das Verfahren noch nicht eingeleitet

Am 26. April 2021 war in der NRZ unter der Überschrift „Freilaufende Hunde reißen Rehwild“ zu lesen, dass ein Hund, der so etwas noch nie gemacht hat, sich plötzlich losriss und das Wild so an einen Zaun hetzte und verbiss, dass der Jagdaufseher dieses nur noch von seinen Qualen erlösen konnte.

Für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte Ratsfrau Claudia Krüger die Verwaltung, was wird die Stadtverwaltung Düsseldorf in diesem Fall unternehmen, welche Konsequenzen hat die Stadtverwaltung Düsseldorf im Nachgang diskutiert und wird diese bis wann wie umsetzen, auch um noch ungeborene Rehkitze im Bauch der trächtigen Mutter zu schützen und unter welchen Voraussetzungen und bis wann ist die von Jagdaufseher Bungert vorgeschlagene Wiese am Ratinger Weg zu einer Auslaufzone für Hunde umwandelbar?

Für die zuständige Beigeordnete, Frau Helga Stulgies, antwortete der Beigeordnete Christian Zaum, dass „in vergleichbaren Fällen das Ordnungsamt grundsätzlich ein Verfahren [eröffnet], in dem unter Einholung eines amtstierärztlichen Gutachtens überprüft wird, ob der Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Landeshundegesetz einzustufen ist. Für derartige Hunde gelten besondere Haltungsanforderungen und u.a. die Pflicht, sie außerhalb befriedeten Besitztums stets mit Maulkorb und Leine zu führen. Sofern nicht vorrangige Straftatbestände verwirklicht sind, wird außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Polizeibericht zu dem konkreten Fall wurde angefordert, liegt dem insoweit zuständigen Ordnungsamt aber bisher noch nicht vor.

Die vom Jagdaufseher angesprochene Wiese am Ratinger Weg befindet sich im Privateigentum. Außerdem handelt es sich um eine Obstwiese, welche im Bebauungsplan Nr. 5980/02 als ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt wurde. Eine Nutzung als Hundeauslaufzone scheidet damit aus.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Und? Hat das Ordnungsamt nun auch in diesem Fall ein Verfahren eröffnet? Oder wird darüber erst nach Eingang des Polizeiberichts nachgedacht? Gehen Polizeiberichte auch sonst, unaufgefordert und unnachgefragt der Verwaltung zu? Wenn der Jagdaufseher eine zusätzliche Hundeauslaufzone ins Gespräch bringt, führt das dann dazu, dass auch die Fachverwaltung über weitere Flächen für Hunde nachdenkt?

Hier ist noch Vieles zu fragen. Das werde ich tun.“

Foto: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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