Höhere Förderung für Energieberatung ab 1. Juli 2012
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) erhöht ab 1. Juli 2012 die Zuschüsse für die qualfizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die sogenannte "Vor Ort Beratung" in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich kann eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. Insgesamt werden höchstens 50 % der Beratungskosten gefördert.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich Gebäude- oder Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe sind anspruchsberechtigt, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten und sich die Beratung auf Wohngebäude bezieht. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem, oder kirchlichem Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage?
Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundespepublik Deutschland befinden und der Bauantrag muss vor dem 31. Dezember 1994 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt direkt an den Energieberater. Nähere Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bafa.de
Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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