Hilft - sozialer Wohnungsbau -
Die steigenden Mieten, die zunehmende Altersarmut, provozieren öffentliche Hilferufe.
Kann in Zeiten von Nullzinspolitik die politische Antwort „sozialer Wohnungsbau“ sein?
Der soziale Wohnungsbau wurde in den Ländern eingestellt. Das Motto galt: Privat vor Staat, weil den Bedürftigen nur bedingt geholfen wurde. Wer einmal eine geförderte Wohnung bezog, blieb dauerhaft wohnen. Die notwendige Fehlbelegungsabgabe scheute und scheuen die Kommunalpolitiker. Circa 50% aller Mieter liegen über den Jahres-Einkommensgrenzen von Netto um 12.000 €, für zwei Personen um 18.000 €.
Seit 2006 überweist der Bund den Ländern 1,5 Mrd. für den Wohnungsbau. Diese geben dieses Geld nicht notwendig weiter, der Bund fordert die Fehlsummen nicht zurück. Mit den Mitteln wären jährlich 45,000 Wohnungen möglich gewesen. Jetzt sind 80.000 neue Wohnungen jährlich notwendig. Für den Neubau fehlen oft Grund und Boden. Warum nicht altengerechte Sanierung fördern?
Kein Eigentümer lässt sich über Jahrzehnte binden, wenn er mit derzeit günstigem Darlehen, direkt höhere Mieten und danach marktgerechte Erhöhungen vereinbaren kann, als mit öffentlichen Mitteln. Bei Wohnungsbaugenossenschaften stehen im Vordergrund der Substanzerhalt und das Wohl der Mieter, nicht der optimale Zinsgewinn.
Wenn Steuermittel optimal im Mietbereich eingesetzt werden müssen, bleibt die Entscheidung zur direkten Förderung über das jährlich zu beantragende Wohngeld, wie übrigens auch das Pflegewohngeld, gerecht. Der soziale Wohnungsbau birgt die Gefahr der Fehlbeleger, der Abhängigkeit und der Vorteil direkter Steuerung entfällt. Mit dem politischen Notschrei nach sozialem Wohnungsbau wird den Wahlbürgern eine Scheinlösung offeriert, die in der Zukunft liegt.
Wer Altersarmut bekämpfen will, muss schnell handeln. Die eigene Wohnung ist eine Notwendigkeit für Alle. Die Unterstützungsleistung ist jährlich zu beantragen. Gerecht ist auch die jährliche Anpassung der Obergrenzen an die Marktpreise, dazu gehören auch die Wohnungsgrössen und die Übergangsfristen bei Wegfall der zweiten Person in der Gemeinschaft. Zur Vermeidung von Härtefällen sind rechtzeitig Anreize zu schaffen.
Wer dagegen den sozialen Wohnungsbau alter Art zum Leben erweckt, wiederholt nicht nur Fehler, sondern hofft auf das Vergessen der Wähler. Ich höre schon die Politiker: „Was können wir dafür, wenn unser Angebot nicht angenommen wird. Wir wollten die Mieten stabilisieren!“
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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