Hilft das Land NRW den Kommunen wirklich?

Das Land hilft den Kommunen - aber wirklich?

Die Landtagskandidatin der FREIEN WÄHLER NRW Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer informieren.

In allen Wahlkampfauftritten betonen etablierten Parteien, dass eines der Hauptziele ihrer Politik im Landtag eine wirksame Hilfe der hochverschuldeten Kommunen sei.

Insbesondere SPD, GRÜNE und FDP loben sich dabei selbst, indem sie darauf verweisen, dass sie gemeinsam das sogenannte "Stärkungspaktgesetz" im Landtag beschlossen haben.

Was regelt dieses Gesetz?

Mit diesem Gesetz gibt das Land bis zum Jahres 2020 (wenn es bis dahin nicht wieder geändert oder sogar aufgehoben wird) den überschuldeten Kommunen eine Landesförderung in Höhe von 350 Mio. € jährlich. Soweit die dem ersten Anschein nach gute Botschaft.

Das Gesetz regelt aber auch, dass sich die Kommunen ab dem Jahr 2014 zusätzlich mit einem Eigenanteil in Höhe von jährlich 195 Mio. € beteiligen müssen. Die Umsetzung erfolgt ganz einfach dadurch, dass die sogenannte "Finanzmasse", das sind die Mittel, welche das Land im Wege des Gemeindefinanzierungsgesetzes an die Kommunen verteilt, um diesen Betrag gekürzt wird.

Ergebnis: den ohnehin finanzschwachen Kommunen werden jährlich 195 Mio. €, die sie ohne dieses Gesetz bekommen hätte, weggenommen. Dies ist die schlechte Nachricht.
Nun aber zurück zu der guten Nachricht, zu den echten Landeshilfen in Höhe von 350 Mio.€ jährlich.

Es ist begrüßenswert, das hier ein erster Schritt getan wurde. Es muss aber auch die Frage erlaubt sein, ob dieser Schritt auch ein wirkungsvoller, problemlösender Schritt ist?

Das jährliche Haushaltsdefizit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt derzeit bei rund 2,85 Milliarden € im Jahr. Die Hilfe in Höhe von 350 Mio. € macht im Verhältnis zu diesem jährlichen Defizit einen Anteil von 12 %. Oder anders ausgedrückt: das Defizit der NRW-Kommunen wird durch die Landeshilfe lediglich von jährlich 2,82 Mrd. € auf 2,47 Mrd. € jährlich gedrückt.

Angesichts diese Zahlen muss die Frage an SPD, GRÜNE und FDP erlaubt sein: ist diese Landeshilfe eine wirkliche Hilfe, die Probleme löst?

Ein anderes Beispiel:

Die Kommunen in NRW haben derzeit allein durch die Überziehung ihrer Kassenkonten eine Schuldenlast in Höhe von 22 Mrd. € angehäuft. Im Gegensatz zu Privatleuten, die für ihre Konten Überziehungszinsen von 13 % und mehr bezahlen müssen, sind die Überziehungszinsen für Kommunen auf einem historisch niedrigen Niveau. Kommunen bekommen diese Kredite derzeit teilweise sogar für lediglich 1 % Zinsen.

Dieser Zustand wird jedoch nicht mehr lange anhalten. Durch das neues sogenannte "Basel III-Abkommen" müssen Banken künftig mehr Eigenkapital bei jeder Kreditvergabe zurücklegen. Damit schrumpft das zur Verfügung stehende Kreditvolumen der Banken. Angesichts des angesichts der niedrigen Zinsen für kommunale Kredite für die Banken wenig ertragreichen Kreditgeschäfts wird das für die Kommunen zur Verfügung stehende Geld knapper und auch teurer.

Unterstellt man, was leider sehr realistisch ist, eine Anhebung allein der Zinsen für die kommunalen Kassen um lediglich 2 %, so macht dies bei der zur Zeit bestehenden Schuldensumme für diese Kassenkredite von 22 Mrd. € bereits eine zusätzliche, von den Kommunen zu erbringende, Zinsbelastung in Höhe von 440 Mio. € aus.

Die Landesmittel von 350 Mio. € gleichen diese auf die Kommunen zukommenden neuen Zinslasten nicht einmal ansatzweise aus. von dem angestrebten Ziel, den Kommunen effektiv und nachhaltig zu helfen, ganz zu schweigen.

In unserem nächsten Beitrag thematisieren wir, welche Möglichkeiten das Land für eine wahrhaft effektive und auch nachhaltige Sanierung der Kommunen hat.

Autor:

Maria-Luise Streng aus Düsseldorf

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