Handwerkskammer: System der Genossenschaftsbanken darf nicht geschwächt werden
Kapitaleinlagen bei den Genossenschaftsbanken sind besonders sicher. Eine gemeinsame Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der Universität Köln bescheinigt dem genossenschaftlichen Selbsthilfemodell der Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken jetzt einen wirksamen Einlagen- und damit Verbraucherschutz. Die Untersuchung übt ferner Kritik am EU-Richtlinienentwurf zur Einlagensicherung. Der Brüsseler Regulierungsansatz unterscheide nicht zwischen Geschäftsbanken und Instituten, die bereits eine bewährte Risikovorsorge betreiben und belaste die Kreditgenossenschaften deshalb doppelt.
„Die nach dem genossenschaftlichen Modell verfassten Banken haben ihre Leistungsfähigkeit gerade in der jüngsten Finanzkrise eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf, Dr. Thomas Köster. Eine Bestrafung gerade dieses Bankenmodells mache „keinen Sinn, wäre systemisch kontraproduktiv und ordnungspolitisch falsch“. Denn privat organisierte Sicherungssysteme wie die Kreditgenossenschaften entsprächen „idealtypisch dem Grundsatz der Subsidiarität, dem auch die EU verpflichtet ist“, so Köster.
Eine Regulierung, die nicht die Prävention stärke, sondern an Auffanglösungen für den bereits eingetretenen – finanziell wie volkswirtschaftlich unkalkulierbaren – Schadensfall eines Bankenkonkurses ansetze – sei im übrigen „teurer, aber im Ergebnis weniger wirksam“, ergänzt der Kammerverwaltungschef und Ökonom.
Hintergrundinformation zu der gemeinsamen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft und der Universität Köln unter: http://www.bvr.de/public.nsf/detail.html?ReadForm&main=6&sub=1&ParentUNID=0C09036A753B48C8C12577D60033A5C1&text=Pressemiteilung-
Autor:Norbert Opfermann aus Düsseldorf |
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