Handwerk unterstützt Einspruch des Bundestages gegen EU-Kaufrecht

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Zu der Entscheidung des Deutschen Bundestags, gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Kaufrechts eine Subsidiaritätsrüge zu erheben, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke:

„Das deutsche Handwerk teilt die vom Bundestag geäußerten Bedenken. Der Vorschlag der Kommission ist mit dem Gebot der Subsidiarität nicht vereinbar.

Zudem steht die herangezogene Rechtsgrundlage weder im Einklang mit den Europäischen Verträgen noch mit der Rechtsprechung des EuGH. Beides ist keine formaljuristische Kleinigkeit. Die Europäischen Institutionen sollten den Einspruch des Bundestags ernst nehmen und mit Blick auf die auch inhaltliche Kritik von verschiedener Seite das gesamte Projekt überdenken.

Die Entscheidung des Bundestags zeigt, dass das Parlament seine Kontrollfunktion gegenüber Vorschlägen der Europäischen Kommission selbstbewusst wahrnimmt. Es ist gut, dass der Bundestag bei grundsätzlichen Kompetenzfragen geschlossen Verantwortung übernimmt und damit zur Klarheit der Zuständigkeiten von EU und Mitgliedstaaten beiträgt.“

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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