Handwerk: Kleine Unternehmensteuerreform ist ein richtiger Schritt
Zum Beschluss des Bundeskabinetts über ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist ein richtiger Schritt hin zum Abbau der Bürokratie und zur Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern. Vor allem die Anhebung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag auf künftig 1 Million Euro kann einen Beitrag zur Stärkung der Liquidität mittelständischer Betriebe leisten.
Im parlamentarischen Verfahren sollten weitere Schritte zum Bürokratieabbau folgen. Das Handwerk schlägt eine Verdopplung der Grenze für "Kleinbetragsrechnungen" bei der Umsatzsteuer vor, von derzeit 150 auf künftig 300 Euro. Rechnungspflichtangaben wie die Rechnungsnummer oder der gesonderte Umsatzsteuerausweis sind hier entbehrlich.
Nachbesserungsbedarf besteht bei der 2011 erfolgten Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung. Pdf-Dateien, die für Umsatzsteuerzwecke anerkannt werden, dürfen bisher nicht elektronisch archiviert werden. Die Regeln zur Rechnungsstellung und zur Archivierung müssen angeglichen werden, ansonsten werden die meisten Unternehmen von der vereinfachten Rechnungsstellung keinen Gebrauch machen können."
Quelle: ZDH
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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