Großmarkt Umstrukturierung: Tierschutz FREIE WÄHLER teilen die Bedenken des Gerichtes gegen städtische Privatisierung

Düsseldorf, 30. November 2018

Im Juli diesen Jahres waren Vertreter der Großmarkthändler Düsseldorf`s zu Gast in unserer Fraktion und  wiesen darauf hin, dass die Blumenmarkthallen regelmäßig von der Genossenschaft instandgehalten wurden und werden, weshalb dort kein Sanierungsstau entstanden ist. Warum hat die Stadt in ihren Hallen nicht ebenso regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen betrieben  und warum ist dort ein Sanierungsstau von rund 35,3 Mio. EUR aufgelaufen?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun die geplante Umstrukturierung des Großmarktes ausgebremst und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Stadt angestrebte Privatisierung angemeldet. Bei dem seit 1936 bestehenden Großmarkt handelt es sich nämlich nicht um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt, sondern um eine „Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung“, erklärte das Gericht zu zwei Beschlüssen vom Mittwoch (Aktenzeichen 3 L 2854/18 und 3 L 2915/18).

Dazu sagt Torsten Lemmer, Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER:

„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichtes und wundern uns abermals darüber, dass eine Verwaltung mit einem Juristen an der Spitze immer wieder von Seiten der Gerichte darauf hingewiesen werden muss was Recht ist und was nicht rechtens ist.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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