Coronavirus - COVID-19
Frist für die Steuererklärungen 2018 weiter verlängern

Düsseldorf, 30. April 2020

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 für die durch Steuerberater vertretenen Personen ist bundesweit der 28.02. des übernächsten Kalenderjahres, also der 28. Februar 2020.

Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat auf ihren Internetseiten einen Antrag auf Fristverlängerung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bis spätestens 31. Mai 2020 zur Verfügung gestellt.

„Trotzdem ist es möglich, dass auch dieser Termin nicht eingehalten werden kann, weil der Steuerpflichtige aufgrund Erkrankung Unterlagen nicht beibringen kann, weil der zuständige Steuerberater derzeit nicht alle seine Arbeitskräfte an Bord hat oder weil dieser durch die Beratungen und Antragsstellungen von Klein- und Kleinstunternehmen, Selbständigen, etc. so überlastet ist, dass er es nicht schafft, die Einkommensteuererklärung 2018 des Privaten bearbeiten zu können“, erklärt Burkhard Harting, Bürgermitglied der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER.

„Deshalb hat die Fraktionsgeschäftsstelle heute den Oberbürgermeister angeschrieben, auf diese Problematik aufmerksam gemacht und darum gebeten, dass er bzw. der Krisenstab sich dieser Sachlage annimmt und bei der Landesregierung bzw. beim Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vorstellig wird. Da dieses Problem sicherlich auch ausserhalb von Düsseldorf viele Steuerpflichtige und Steuerberater betrifft, sollte hier zeitnah entschieden werden.

Für den Fall, dass die Entscheider bis zum 31. Mai keine Entscheidung getroffen haben, sollte wenigstens klar sein, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen in den nächsten Monaten weder Steuerschätzungen durchführt, noch Verspätungs- oder sonstige Zuschläge erhebt.“

Foto: (c) land.nrw_de_media_image_finanzministerium

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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