FRIDAYS FOR FUTURE: Stadtspitze hat weder Problem mit städtischer Absenderadresse, noch mit der Uhrzeit der freitäglichen Demonstration

Düsseldorf, 17. April 2019

Freitag für Freitag demonstrieren junge Leute unter FRIDAYS FOR FUTURE für ihre Zukunft. Für Freitag, den 22. März wurde mit der Absenderadresse Fridays for Future/BSV, c/o zeTT, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf eingeladen. Deshalb fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung, erstens, aus welchen Überlegungen ist es aus der Sicht der Stadtverwaltung Düsseldorf vertretbar, dass Fridays for Future Teil der Bezirksschülervertretung Düsseldorf ist und somit aus städtischen Räumen (hier zeTT) heraus zu Demonstrationen während der regulären Schulzeit aufruft, zweitens, was hat die Stadtverwaltung Düsseldorf bisher konkret unternommen bzw. wird konkret unternehmen, damit der für alle Schüler auch Freitags verpflichtende Schulbesuch wahrgenommen bzw. durchgesetzt wird und drittens, welche Überlegungen und Anstrengungen hat die Stadtverwaltung unternommen, um z.B. im Gespräch mit FRIDAYS FOR FUTURE und den, an ihrer Zukunft interessierten, engagierten Schülern nach Alternativen zu suchen, sowohl den Schulbesuch an Freitagen, als auch die Teilnahme an den Demonstrationen zu ermöglichen?

Der Beigeordnete für Schule und Stadtdirektor, Burkhard Hintzsche, teilte für die Verwaltung mit, dass das Jugendinformationszentrum zeTT als Einrichtung des Jugendamts 2008 eröffnet wurde und sich dort Jugendgruppen und Jugendverbände, wie z.B. die Düsseldorfer Bezirksschülervertretung und der Düsseldorfer Jugendrat treffen. Das Jugendamt verfolgt weder, wer die FRIDAYS FOR FUTURE Demonstrationen anmeldet oder organisiert, noch ob Teile der Bezirksschülervertretung diese unterstützen.

Das Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen und Mahnwachen teilzunehmen, wird durch Artikel 8 Grundgesetz geschützt. Die Ausübung dieses Grundrechts findet ihre Schranken im staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag des Artikels 7 Grundgesetz sowie für Schüler in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen kann nach Entscheidung der Schulleitung ermöglicht werden. Der Unterricht kann auch für einzelne Klassen oder Kurse so verlegt werden, dass sowohl Schüler, als auch Lehrer an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen können, ohne dass Unterricht ausfällt. Verantwortlich sind immer die Schulleitungen und ggf. die Schulkonferenz.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung beim Schulamt bzw. bei der Bezirksregierung ein Bußgeldverfahren veranlassen, wenn es das Ziel hat, den regelmäßigen Schulbesuch wiederherzustellen. Ob bei einem unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht auch an Freitagen während der Demonstrationszeiten von FRIDAYS FOR FUTURE ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule. Beim Schulamt Düsseldorf als Untere Schulaufsichtsbehörde wurde bisher kein solches Bußgeldverfahren beantragt.

Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und von den GRAUEN PANTHERN zur Europawahl 2019 nominierter Spitzenkandidat: „Auch im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich für die ausführliche Beantwortung. Der Inhalt der Antwort ist zumindest teilweise bemerkenswert, passt er doch auch zu den Worten des Stadtdirektors am 22. März, dass das Rathaus hinter den demonstrierenden Schülern steht.

Ich frage mich, was wäre, wenn mit einem anderen Demonstrationszweck Montags oder Dienstags Vormittags regelmäßig augerufen werden würde, wie dann reagiert werden würde.

Ich frage mich auch, warum Hilfskonstrukte wie die Klasse geht gemeinsam mit dem Lehrer oder die Unterrichtsstunde wird verlegt, genutzt werden müssen. Wenn die FRIDAYS FOR FUTURE Demonstrationen von der Stadt gutgeheissen werden, dann könnte man doch Schulleitungen, Schulkonferenzen, Lehrer, Eltern und Schüler entlasten.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Meine Fraktion und auch ich finden es gut, dass sich Jugendliche um ihre Zukunft sorgen. Im Sinne aller und im Sinne der Rechte und der Rechtsstaatlichkeit wäre es doch eine Überlegung wert, die jeden Freitag stattfindenden Demonstrationen vielleicht doch auf eine nachmittägliche Uhrzeit zu verlegen.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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