FREIE WÄHLER informieren +++ Konnexität, Inklusion, Schuldenbremse und DFB-Museum +++ FREIE WÄHLER informieren
Auswirkungen des, sollte es so in Kraft treten, 9.Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusion).
Die Kommunen könnten die erheblichen Auswirkungen eines solchen Gesetzes nur umsetzen, wenn das Land nach dem Konnexitätsgrundsatz die den Kommunen entstehenden Kosten in vollem Umfange tragen würde. Aus dem Gesetzentwurf geht jedoch ganz klar hervor, dass die Landesregierung, hier der zuständige Innenminister Ralf Jaeger, verneint, dass hier das Konnexitätsprinzip Anwendung findet.
Dabei hat Herr Jaeger zur Konnexität in der Landtagessitzung am 28.4.2004 gesagt:
„Nach den Diskussionen auch im Kommunalausschuss bin ich sehr zuversichtlich, dass wir es noch in dieser Legislaturperiode fraktionsübergreifend schaffen werden, mit der Einführung des strikten Konnexitätsprinzips nicht nur in der Gemeindeordnung, sondern sogar die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens zu verändern unter dem Motto: Wenn das Land die Musik bestellt, wird es sie zukünftig auch bezahlen und dies nicht den Kommunen und Gemeinden aufbürden“.
Der Innenminister und seine Landesregierung sollten an ihre eigenen Aussagen erinnert werden. Bereits beim U3-Ausbau ist festzustellen, dass das Land gravierend gegen das Konnexitätsprinzip verletzt, dies soll sich nun auch beim Thema Inklusion fortsetzen und es zeichnet sich deutlich ab, dass dieses Negierung des Konnexitätsprinzips System hat.
Im Fiskalpakt, zu derem Abschluss sich Bund und Länder selbst über alle Maßen loben, wurde vereinbart, dass der Bund bereits ab 2016, die Länder ab 2020 grundsätzlich (bis auf einen genau festgelegten kleinen Sockelbetrag) keine neue Schulden mehr aufnehmen.
Dazu stellt sich die Frage, wie das gehen soll? Fachleuten ist bereits jetzt klar, dass die Einhaltung der Schuldenbremse nur erreicht werden kann, wenn Aufgaben und deren Kostentragung „nach unten“ weiter gereicht werden.
Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Budde, hat dies am 13.6.2012 wie folgt auf den Punkt gebracht:
„Im Hinblick auf die aktuelle Debatte über den europäischen Fiskalpakt mahnte Bude: „Bund und Länder planen derzeit, das zulässige Defizit allein unter sich aufzuteilen. Defizite der Kommunen kommen in dieser Rechnung nicht vor. Das heißt: Jedes Land muss nur auf seinen eigenen Haushalt schauen. Dann aber kann sich jedes Land mehr verschulden, indem es Lasten oder weitere Aufgaben auf seine Kommunen abwälzt. Das darf auf keinen Fall passieren.“ Zudem seien sich Bund und Länder einig, die Kommunen nicht an der Überwachung der neuen Regeln zu beteiligen. Es sei geplant, dass dies der Stabilitätsrat übernehme, in dem die Kommunen aber nicht vertreten sind. Das nannte Bude inakzeptabel“.
Auch die Commerzbank ist in einem bemerkenswerten Gutachten zum gleichen Thema zu dem Ergebnis gekommen, dass Bund und Länder die Schuldenbremse nur einhalten können, indem sie entweder eigene Aufgaben auf die Kommunen ohne Finanzausgleich verlagern oder die für die Kommunen vorgesehenen Finanzmittel verringern.
Das Statistische Bundesamt hat den aktuellen Schuldenstand der Kernhaushalte der Bundesländer ermittelt. Dies stellt sich wie folgt dar:
Schulden der Länder (ohne Stadtstaaten)
zum 30.6.2012 in Millionen EURO
Anteil in %
Baden-Württemberg 60 431 11,23%
Bayern 28 394 5,28%
Brandenburg 19 419 3,61%
Hessen 38 451 7,15%
Mecklenburg-Vorpommern 10 240 1,90%
Niedersachsen 56 457 10,49%
Nordrhein-Westfalen 208 187 38,69%
Rheinland-Pfalz 31 622 5,88%
Saarland 13 555 2,52%
Sachsen 5 598 1,04%
Sachsen-Anhalt 21 491 3,99%
Schleswig-Holstein 27 773 5,16%
Thüringen 16 442 3,06%
538 061 100%
Nordrhein-Westfalen ist unter den Flächenländern der absolute Spitzenreiter. Welche Brisanz die Schuldenlast im Hinblick auf die zu zahlenden Zinsen für den Landeshaushalt hat, liegt auf der Hand. Eine Zinssteigerung von nur wenigen Prozentpunkten wird die Einhaltung der Schuldenbremse zusätzlich erschweren.
Wenn die Landesregierung das Ziel der Einhaltung der Schuldenbremse im Jahre 2020 auch nur annähernd erreichen möchte, so müsste sie bereits jetzt mit konkreten und erheblichen Sparmaßnahmen anfangen. Diese Maßnahmen müssten dann auch Eingang in die Finanzplanung der Jahre ab 2013 finden. Geschieht dies?
Unter dem 21.8.2012 hat die Landesregierung ihre Finanzplanung für die Jahre 13 bis 2015 folgenden Anstieg allein der Kreditmarktschulden vorgesehen:
Schuldenstand:
2012 133,8 Mrd. €
2013 137,4 Mrd. €
2014 141,0 Mrd. €
2015 143,8 Mrd. €.
Die Schulden und damit die Lasten für den Schuldendienst steigen weiter an, anstatt jetzt bereits konkret auf die bis 2020 zu erreichende „Nullverschuldung“ hinzuarbeiten.
Während das Land – trotz gegenteiliger Beteuerungen – den Kommunen die ihnen nach dem Konnexitätsprinzip zustehenden Mittel verweigert, ist für Prestigeobjekte offenkundig genug Geld vorhanden.
Ein Beispiel, dass erst diese Woche durch die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Stein (PIRATEN) vom 24.9.2012 bekannt wurde. Die Anfrage lautete:
„Der Deutschlandfunk berichtete am Vormittag des 21.09.2012 über den Spatenstich für das DFB Fußballmuseum in Dortmund. Laut dem Bericht sollen aktuell 20 Millionen € aus dem NRW-Haushalt in das Projekt fließen. Diese Zahlung an die Stiftung DFB Fußballmuseum gGmbH ist gerade unter Gesichtspunkten der sehr angespannten Haushaltslage hinterfragenswürdig. Der DFB selbst erwirtschaftet regelmäßig Überschüsse in Millionenhöhe“.
Antwort der Landesregierung:
„Die Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Investitionsmaßnahme Nationales Fußball Museum in Dortmund beträgt 18,5 Mio. Euro. Zur Ausfinanzierung der Zuwendung sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Einzelplan des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bei Kapitel 07 060, Titel 894 60 in den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 etatisiert“.
Auf der anderen Seite, so wurde auch erst kürzlich bekannt, will die Landesregierung bei der öffentlichen Sicherheit 100 Mio. € einsparen, indem sie der Polizei diese Mittel entzieht. Da muss gefragt werden, welche Prioritäten werden hier gesetzt. Ist es kulturpolitisch bedeutsam, dass noch in 500 Jahren unsere Nachfahren im Museum erfahren können, dass ihre Vorfahren einmal ein Spiel spielten, in dem 22 Mann einem einzigen Ball hinterherliefen und in dem ein gewisser Helmut Rahn im Jahre 1954 im Berner Wankdorf-Stadtion das Siegtor schoss?
Autor:Maria-Luise Streng aus Düsseldorf |
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