Freie Wähler FUW Rhein-Sieg machen Druck bei Inklusionsplan

Die 2009 im Bundesrat verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes deutsches Recht. Eine politische Umsetzung ist bis heute allerdings nicht erfolgt.
Der bisher vorgelegte Entwurf des Inklusionsplanes, ist jedoch bei der FUW Rhein-Sieg Maria-Luise Streng und den Freien Wähler des Landschaftsverbandes Rheinland Detlef Hagenbruch auf erhebliche Kritik gestoßen.
Aus dem eher schwammigen Entwurf geht hervor, dass die Förderschulen schrittweise abgebaut werden sollen.
Streng und Hagenbruch fordern: Vorrangig sollte erst einmal die Frage geklärt werden, wie Förderschulen sinnvoll mit den Regelschulen verknüpft werden können, bis hin zum Zusammenwachsen mit den Regelschulen. Kritisiert werden auch die dürftigen Vorschläge im Entwurf zur personellen Ausstattung inklusiver Schulen. Wir vermissen konkrete Aussagen zu den erforderlichen personellen, sächlichen und räumlichen Standards. Weiter geht es dann mit fehlenden Vorgaben, wie die sonderpädagogische Förderung oder die Organisation in Regelschulen. Es ist erschreckend, dass 3 Jahre nach Unterzeichnung keine Perspektive erkennbar ist.

Was den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung betrifft, ist der Entwurf des Inklusionsplanes nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen solchen Rechtsanspruch faktisch heute schon verlangt.
Der Entwurf beinhaltet dagegen nur einen "grundsätzlichen" Rechtsanspruch einzuführen. Das heißt: es soll Ausnahmen geben, in denen inklusive Bildung verweigert werden kann. Vom Schuljahr 2013/2014 soll zunächst nur ein Rechtsanspruch für die Jahrgangsstufen 1 und 5 eingeführt werden. Schülern aller anderen Jahrgangsstufen bliebe das Recht verweigert. Dies ist für die Betroffenen inakzeptabel.
Streng und Hagenbruch erwarten von einer künftig inklusiven Schule, dass sie alle Kinder aufnimmt - soweit es den Kindern möglich ist, pädagogische Angebote für die Kinder bereithält, schülerorientiert ist, alle Kinder in ihrer Individualität erkennt und annimmt, sich immer wieder neu entsprechend den Bedürfnissen der Kinder verändert und für sie ergänzende sowie fördernde Angebote aus ihrem Umfeld erschließt und vermittelt. Das Mitspracherecht der Eltern bei der Schulwahl bedarf eigentlich keiner Frage. Es ist aber unstrittig, dass auch die Eltern an das Recht auf Inklusion ihres Kindes gebunden sind und eine Bevormundung durch den Staat zurückweisen können.

Wir fordern im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, das das Ziel des inklusiven System ein Ganzes sein muss. Die Inklusionspauschale, die Kindern mit Behinderungen den Besuch einer Regelschule erleichtern soll, wird einhellig als wichtiger Impuls gesehen, um Bewegung in die Frage der schulischen Inklusion zu bringen. Leider wird sie bislang aus Unkenntnis noch unzureichend von Regelschulen genutzt.

Autor:

Maria-Luise Streng aus Düsseldorf

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.